Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung) eines Fahrzeugs
Möchten Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden?
Dann können Sie Ihr Kfz auf zwei Wege abmelden (außer Betrieb setzen):
bequem von zu Hause online (Voraussetzung: Zulassung ab dem 01.01.2015) oder
in einer unserer Zulassungsstellen
So melden Sie Ihr Fahrzeug online ab
Voraussetzungen
1. Ihr Kraftfahrzeug ist ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen worden. Dann hat es eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgestattet sind.
2. Identifizierung als Fahrzeughalter Damit auch die richtige Person, ein Kfz abmeldet, brauchen wir eine Identifizierung des Fahrzeughalters mittels Ausweisdokument. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
2.1 Übermittlung Ihres gescannten Ausweisdokuments Sie übermitteln uns vorab Ihren gescannten Lichtbildausweis (Lichtbildseite, inklusive der Seite mit den Personen- u. Adressdaten) über unseren Upload-Assistenten.
oder
2.2 Sie identifizieren sich elektronisch über den Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel mittels der eID-Funktion.
1. Schnelligkeit Die Außerbetriebsetzung kann vollständig digital abgewickelt werden. Das heißt das Kfz ist außer Betrieb gesetzt, sobald der Bürger den entsprechenden online zur Verfügung gestellten Bescheid abruft.
2. Geringere Gebühr Die Gebühr bei der Online-Abmeldung ist etwas geringer als die entrichtende Gebühr bei der Abmeldung in der Zulassungsstelle am Schalter.
Online-Abmeldung in Einzelschritten
Nach der Startseite gelangen Sie auf die Seite "Informationen und Voraussetzungen". Ab der dritten Seite beginnen die Eingaben. Zuerst identifizieren Sie sich auf der Seite "Antragssteller/in". Danach sind Ihre Fahrzeugdaten wie Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie die freigelegten Codes der Siegelplaketten auf dem Kennzeichen bzw. aus dem Fahrzeugschein (ZBI) zu erfassen. Anschließend geht es um die Außerbetriebsetzung und die Kennzeichenreservierung. Anschließend können Sie bei Bedarf noch die Kennzeichen für sich reservieren. Nach Bezahlung der Abmeldegebühr (EC-Karte/Giropay, Kreditkarte) können Sie in der Zusammenfassung alle Daten durchsehen und dann auf Knopfdruck die Abmeldung abschicken. Falls notwendig, können Sie die Daten nochmals vor der Einreichung ändern.
Online haben Sie Ihre Abmeldung innerhalb von drei Minuten erledigt. Diese ist sofort gültig, wenn Sie sich den Abmeldebescheid downloaden, andernfalls wird die Abmeldung mit der postalischen Übersendung gültig.
Gebühr
Online-Abmeldung (ohne Reservierungsgebühr): 6,30 Euro Näheres zur Reservierungsgebühr Ihres jetzigen Kennzeichens für eine Wiederzulassung finden Sie hier:
Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN bereit liegen? Dann kann es losgehen...
Gebühr für eine Abmeldung bei einem Vororttermin in der Zulassungsbehörde: 7,80 Euro Die Gebühr kann am Kassenautomaten bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Hinweis: 500 Euro-Scheine können aus technischen und organisatorischen Gründen leider nicht angenommen werden.
Reservierung Ihres Kennzeichens für eine spätere Anmeldung
Falls Sie Ihr jetziges Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie dieses bei der Abmeldung reservieren.
Voraussetzung
Sie können Ihr jetziges Kennzeichen für eine Anmeldung reservieren, sofern Ihr Kfz bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde. Reservierbar sind somit nur Kennzeichen beginnend mit "N" für die Stadt Nürnberg.
Reservierung für Ihr abgemeldetes Fahrzeug
Eine Kennzeichenreservierung für Ihr abgemeldetes Fahrzeug ist für maximal 12 Monate möglich. Hierfür entstehen bei der Zulassung zusätzliche Kosten in Höhe von 2,60 €.
Reservierung für ein anderes Fahrzeug
Falls Sie Ihr jetziges Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug nutzen möchten, ist eine Reservierung für maximal vier Monate möglich. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 12,80 € an, die bei Zulassung des anderen Fahrzeuges entrichtet werden müssen.
Stadt Nürnberg Ordnungsamt Abteilung Kraftfahrzeugzulassung