Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen, stilllegen)

Allgemeine Informationen

Möchten Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden?
Dann können Sie Ihr Kfz auf zwei Wege abmelden (außer Betrieb setzen):

  • bequem von zu Hause online oder
  • in einer unserer Zulassungsstellen

Erforderliche Unterlagen

Zur Abmeldung bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und
2. alle Kennzeichenschilder

Gebühren

online:
Online-Abmeldung: 2,10 Euro
ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro

Vor Ort:
Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 € anfallen.

Bezahlen

Online-Dienst
Im Online-Dienst wird die Leistung direkt bezahlt. Die Zahlung mit Giropay und Kreditkarte möglich. Bei Zahlungen mit einer Kreditkarte ist ein abgeschlossenes Sicherungsverfahren (3D Secure) erforderlich.

Vor Ort:
Sie können in der Zulassungsstelle bar und mit EC-Karte zahlen.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)



Ihr Kfz online abmelden

Voraussetzung

Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.

Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.

Vorteile

1. Schnelligkeit
Die Außerbetriebsetzung kann vollständig digital abgewickelt werden. Das heißt das Kfz ist außer Betrieb gesetzt, sobald der Bürger den entsprechenden online zur Verfügung gestellten Bescheid abruft.

2. Geringere Gebühr
Die Gebühr bei der Online-Abmeldung ist geringer als die Gebühr bei der Abmeldung in der Zulassungsstelle am Schalter.

So funktioniert die Online-Abmeldung

Für eine Online-Abmeldung ist kein Login und keine Identifizierung notwendig.

1. Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf, drücken auf den Button "Jetzt starten" und geben optional Ihre Kontaktdaten und dann anschließend das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs ein.
2. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei.
3. Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen ab. (Bitte beachten Sie, sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
4. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes im i-Kfz-Portals ein.
5. Falls Sie später dasselbe oder ein anderes Fahrzeug mit demselben Kennzeichen wiederzulassen möchten, können Sie sich das Kennzeichen reservieren.
6. Jetzt werden Ihre Antragsdaten automatisiert überprüft.
7. Bezahlen Sie nun online die Gebühr.
8. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen die Eingaben.
9. Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft.
10. Laden Sie jetzt die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann.
11. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Einfach online Machen

Online-Dienst im i-Kfz-Portal starten

Der Link führt zur Startseite des i-Kfz-Portals. Bitte wählen Sie dort den gewünschten Online-Dienst aus.

Kein Download der Abmeldebestätigung

Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Das Fahrzeug konnte dann nicht automatisiert abgemeldet werden. Nun prüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ein Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem ein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde.



Ihr Kfz in einer unserer Zulassungsstellen abmelden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) möchten, erledigen wir das schnell und zuverlässig für Sie.

Termin online vereinbaren

Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.


Reservierung Ihres bisherigen Kennzeichens für eine spätere Anmeldung

Falls Sie Ihr jetziges Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie dieses bei der Abmeldung reservieren.

Voraussetzung

Sie können Ihr jetziges Kennzeichen für eine Anmeldung reservieren, sofern Ihr Kfz bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde. Reservierbar sind somit nur Kennzeichen beginnend mit "N" für die Stadt Nürnberg.

Gebühren

Reservierungsgebühr für bisheriges Kennzeichen
für gleiches Fahrzeug: 2,60 Euro
für anderes Fahrzeug: 12,80 Euro

Maximale Reservierungszeit

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen
- für Ihr abgemeldetes Fahrzeug zwölf Monate reservieren.
- für ein anderes Fahrzeug vier Monate reservieren.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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