Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in den Klassen A, BE, CE und DE erteilt.
Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne unter den nachfolgenden Kontaktinformationen weiter.

Fahrlehrerlaubnis
Mit 21 Jahren und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können Sie beim Ordnungsamt einen Antrag für eine Fahrlehrerlaubnis stellen.

Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie 25 Jahre alt sind und mindestens zwei Jahre als Fahrerlehrer gearbeitet haben, können Sie beim Ordnungsamt einen Antrag für eine Fahrschulerlaubnis stellen.

Zweigstellenerlaubnis
Möchten Sie neben Ihrer Hauptstelle eine Zweigstelle beantragen, können Sie das beim Ordnungsamt tun. Vorausgesetzt, Ihre Zweigstelle befindet sich in Nürnberg.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 78 44<tel:09112317844>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49552>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>
