Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Reisegewerbekarte beantragen, verlängern oder erweitern

Beschreibung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO), sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte, § 55 GewO) erforderlich. 
Ein Reisegewerbe liegt dann vor, wenn jemand (ohne vorherige Bestellung durch den Kunden) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren ankauft
  • Waren verkauft
  • Bestellungen auf Waren aufnimmt
  • Leistungen anbietet
  • Bestellungen auf eine Leistung aufnimmt
  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt

Sie können die Reisegewerbekarte online, schriftlich oder vor Ort beantragen, verlängern oder erweitern. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.

Nach der Online-Bestellung erhalten Sie eine Rechnung. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung ist der Bestellvorgang abgeschlossen.

Bei persönlicher Beantragung der Reisegewerbekarte bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.

Natürliche Personen:

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
  • aktuelles Passbild in Papierform (nicht erforderlich bei juristischen Personen)
  • behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • bei Verlängerung oder Erweiterung zusätzlich: aktuelle Reisegewerbekarte

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug müssen bei der Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden; bitte geben Sie dort folgenden Verwendungszweck an:
Erteilung einer Reisegewerbekarte, Adressat: Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg.
Bei einer Antragstellung vor Ort wird das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt.

Juristische Personen:

  • aktuellen Handelsregisterauszug
  • Besteht die juristische Person bereits länger als 1 Jahr benötigen wir zusätzlich einen Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person. Dieser kann bei der Betriebssitzgemeinde oder der Wohnsitzgemeinde des Geschäftsführers oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Erfolgt die Antragstellung vor Ort wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt.
  • bei Verlängerung oder Erweiterung zusätzlich: aktuelle Reisegewerbekarte

Sie müssen die Reisegewerbekarte immer mit sich führen, wenn Sie die gewerbliche Tätigkeit ausüben. Sie ist auf Verlangen der Behörde oder Polizei vorzuzeigen.

Wenn Sie im Reisegewerbe im Angestelltenverhältnis arbeiten, müssen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers mit sich führen, wenn der Inhaber nicht am gleichen Ort tätig ist.

Das Reisegewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • oder Genehmigung des Familiengerichts

4 bis 6 Wochen

Reisegewerbekarte (unbefristet)150 Euro
Reisegewerbekarte (befristet auf 1 Jahr)50 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister13 Euro