
Auf den Internetseiten haben wir zu unseren Aufgabengebieten vielfältige Informationen für Sie zusammengestellt.
Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten und vereinbaren online einen Termin.

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Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt seit 2017 eine Alkoholverbotszone. Sie wurde mehrfach angepasst, 2025 angepasst und erneut beschlossen. Das Verbot bleibt damit durchgehend in Kraft.

Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Auch am Jakobsplatz, rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen gilt das Verbot.

Die Stadt verschärft die Regeln rund um den Hauptbahnhof: Seit dem 17. Dezember 2025 gilt dort ein Konsum- und Mitführverbot für Cannabis. Ziel ist es, den Drogenhandel einzudämmen und der Polizei zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Ab sofort kann der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App digital hinterlegt werden. Dieser ist auch bei Kontrollen durch die Polizei gültig. Für die Beantragung benötigen Sie nur Kennzeichen, App und die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.

Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr und das ganz ohne Besuch bei uns.

Die Kfz-Zulassung vereint alle Informationen und Formulare rund um Fahrzeuge inklusive aller Papiere und Kennzeichen.

Die Führerscheinstelle erteilt alle gängigen Fahrerlaubnisse. Darüber hinaus überprüft sie die Kraftfahreignung bei Verkehrsverstößen, erteilt die Konzession für das Taxi- und Transportgewerbe und vollzieht das Recht des Güterkraftverkehrs.

Das Sachgebiet Fahreignung überprüft die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis. Ferner werden hier Konzessionen für das Taxi- und Transportgewerbe sowie Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnisse erteilt.

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Erlaubnis. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hier erhalten.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Gaststätte etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten.

Die Lebensmittelüberwachung überwacht den Umgang mit Lebensmitteln, führt Betriebskontrollen durch, entnimmt Warenproben, geht Beschwerden von Verbrauchern nach und berät. Außerdem erteilt das Ordnungsamt Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Wer eine öffentliche Versammlung veranstalten will, muss dies mindestens 48 Stunden vorher schriftlich anzeigen.

Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchte, muss dies im Regelfall mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.

Wer in Deutschland jagen oder fischen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Dasselbe gilt für den Umgang mit Feuerwaffen und Sprengstoff.

Wer ein gefährliches Tier wildlebender Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

Zu den Aufgaben des Veterinärwesens gehören der Vollzug des Tierschutzrechts, Tierseuchenrechts, tierischen Nebenproduktrechts, Tierarzneimittelrechts und des Fleischhygienerechts.