Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Ausnahmen
Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Benötigte Daten für die Anmeldung
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Art der Veranstaltung
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Ort
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Beginn / Ende
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Anzahl der Teilnehmer
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Verantwortlicher
Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept mit Angaben über Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Ordnungsdienst und einer maßstabsgetreuen Aufplanung der Veranstaltungsfläche vorgelegt werden.
Vereinsfeiern
Bitte entnehmen Sie wichtige Hinweise dem folgenden Link der Bayerischen Staatskanzlei
Sperrzeiten
Für Veranstaltungen gelten die festgesetzten Sperrzeiten.
Feiertagsregelung
An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 28 97, - 22 87, - 53 26
Telefax 0911 / 231 - 16 10 0
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