Veranstaltungen

Rock im Park

Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen bestehen spezielle Anzeige- und Erlaubnispflichten:

Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen stattfinden?

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.

Bitte beachten Sie: Bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist zusätzlich eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis des Ordnungsamts nötig. Dies wird jedoch vom Liegenschaftsamt koordiniert.

Soll die Veranstaltung auf Straßen stattfinden?

Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich. Wenden Sie sich bitte an den Servicebetrieb öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg

Soll die Veranstaltung im Freien auf Privatgrund stattfinden?

Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt (Kontaktdaten und Infos siehe unten).


Infos für Veranstaltungen, für die das Ordnungsamt zuständig ist:

Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz anzumelden. Bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig.

Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig. Weitere Infos dazu finden Sie unten.


Benötigte Daten für die Anmeldung

Bitte senden Sie uns folgende Angaben formlos über das Kontaktformular zu:

  • Art der Veranstaltung
  • Ort
  • Beginn / Ende
  • Anzahl der voraussichtlich gleichzeitig Anwesenden
  • Verantwortlicher
  • Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen

Kosten

Der Gebührenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis oder den Erlass eines Auflagenbescheids beträgt 30 bis 1.750 Euro.


Ausnahmen

Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.

Großveranstaltungen

"Großveranstaltungen" werden gesetzlich nicht definiert. Ab 5.000 zeitgleich anwesenden Personen, ist auf jeden Fall ein Sicherheitskonzept einzureichen. Sind zwischen 1.000 und 5.000 Personen zeitgleich anwesend, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung (Abschätzung des Gefährdungspotentials).
Hier finden Sie ein Merkblatt mit wichtigen Inhalten eines solchen Konzepts:

Veranstaltungen in einem Raum

Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen innerhalb von geschlossenen Räumen bestehen ebenfalls spezielle Anzeige- und Erlaubnispflichten. Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte teilen Sie uns hierfür konkrete Infos zur Veranstaltung, insbesondere die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sowie die überwiegende Nutzung des Raums mit. Gegebenenfalls könnte für Ihre Veranstaltung auch die Bauordnungsbehörde zuständig sein.

Vereinsfeiern

Bitte entnehmen Sie wichtige Hinweise dem folgenden Link der Bayerischen Staatskanzlei.

Sperrzeiten

Für Veranstaltungen gelten die festgesetzten Sperrzeiten.

Feiertagsregelung

An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.

Hinweis zum Alkoholausschank

Für den Ausschank von Alkohol ist eine Gestattung nach Paragraph 12 des Gaststättengesetzes nötig. Infos und Kontaktdaten finden Sie hier:

Private Feiern

Für private Feiern auf Privatgrund gibt es nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz keine Anzeigepflicht. Die allgemein gültigen Immissionsrichtwerte sind einzuhalten. Weitere Infos finden Sie im Merkblatt des Umweltamts:


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 28 97, - 22 87, - 53 26

Telefax 0911 / 231 - 16 10 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


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