Zur Anzeige der öffentlichen Veranstaltung auf privatem Grund verwenden Sie bitte unseren Online-Dienst.
Beschreibung
Eine öffentliche Veranstaltung kann je nach ihrem Charakter anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig sein. Typische Beispiele für erlaubnispflichtige öffentliche Veranstaltungen sind Straßenfeste, Sport- oder Kulturveranstaltungen und Festzüge.
Findet die Veranstaltung auf Privatgrund statt, müssen Sie diese beim Ordnungsamt zuvor anzeigen.
Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen stattfinden, ist eine Sondernutzungsgenehmigung beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.
Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich.
Für die Anzeige werden folgende Informationen benötigt:
- Art der Veranstaltung
- Ort
- Beginn / Ende
- Informationen zu Sperrzeiten
- Anzahl der voraussichtlich gleichzeitig Anwesenden
- Verantwortliche Person
Zusätzlich zu den obigen Daten sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:
- Veranstaltungsablauf oder Programm
- Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen
- ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- ggf. Sicherheitskonzept (bei Großveranstaltungen)
Zum Erstellen des Lageplans können Sie das Geo-Portal der Stadt Nürnberg nutzen.
Im „Merkblatt zur Abfallwirtschaft bei Veranstaltungen“ des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) werden Gebote zur Verwendung von pfandpflichtigen Mehrwegbehältnissen für Speisen und Getränke formuliert. Sie finden auch Informationen zur Trennung und möglichst stofflichen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle.
Das Merkblatt finden Sie hier:
Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Dies gilt auch für nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltungen von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen oder Privatpersonen (z.B. Sommerfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt). Sie sind dann auch Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelrechts.
Für die Durchführung von nicht kommerziellen öffentlichen Festen von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen finden Sie die wichtigsten lebensmittelrechtlichen Anforderungen in den beiden Informationsblättern.
Für den Ausschank von Alkohol ist eine Gestattung nach Paragraph 12 des Gaststättengesetzes nötig. Infos und Kontaktdaten finden Sie hier:
Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.
„Großveranstaltungen“ werden gesetzlich nicht definiert. Ab 5.000 zeitgleich anwesenden Personen, ist auf jeden Fall ein Sicherheitskonzept einzureichen. Sind zwischen 1.000 und 5.000 Personen zeitgleich anwesend, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung (Abschätzung des Gefährdungspotentials).
Hier finden Sie ein Merkblatt mit wichtigen Inhalten eines solchen Konzepts:
Für private Feiern auf Privatgrund gibt es nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz keine Anzeigepflicht. Die allgemein gültigen Immissionsrichtwerte sind einzuhalten. Weitere Infos finden Sie beim Umweltamt der Stadt Nürnberg:
Für Veranstaltungen gelten die festgesetzten Sperrzeiten.
Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind Toilettenanlagen bereitzustellen.
Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen innerhalb von geschlossenen Räumen bestehen ebenfalls spezielle Anzeige- und Erlaubnispflichten. Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte teilen Sie uns hierfür konkrete Infos zur Veranstaltung, insbesondere die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sowie die überwiegende Nutzung des Raums mit. Gegebenenfalls könnte für Ihre Veranstaltung auch die Bauordnungsbehörde zuständig sein.
Bitte entnehmen Sie wichtige Hinweise dem folgenden Link der Bayerischen Staatskanzlei.
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzuzeigen. Bei größeren Veranstaltungen (ab ca. 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen) ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.
- Die Veranstaltung soll im Stadtgebiet Nürnberg stattfinden.
Der Gebührenrahmen beträgt 30 € bis 1.750 €. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art und Größe der Veranstaltung und den erforderlichen Auflagen.
