Kontrast Hilfe zur Nutzung dieser Seite

Veranstaltungen

Rock im Park

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.



Ausnahmen

Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.



Benötigte Daten für die Anmeldung

  • Art der Veranstaltung
  • Ort
  • Beginn / Ende
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Verantwortlicher

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept mit Angaben über Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Ordnungsdienst und einer maßstabsgetreuen Aufplanung der Veranstaltungsfläche vorgelegt werden.


Vereinsfeiern

Bitte entnehmen Sie wichtige Hinweise dem folgenden Link der Bayerischen Staatskanzlei


Sperrzeiten

Für Veranstaltungen gelten die festgesetzten Sperrzeiten.


Feiertagsregelung

An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 28 97, - 22 87, - 53 26

Telefax 0911 / 231 - 16 10 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kontaktformular
Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/veranstaltung.html>