Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Ersatzführerschein zu beantragen:
Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Ersatzführerschein zu beantragen:
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugesendet.
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.
Liegt Ihr aktueller Hauptwohnsitz nicht in Nürnberg, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Führerscheinstelle.
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Ersatzführerschein beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis verloren haben, können Sie diese einfach verlängern, statt einen Ersatz zu beantragen. So müssen Sie nur einen Führerschein bezahlen.
Liegt gegen Sie ein aktuelles Fahrverbot vor, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.
Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Führerscheinstelle in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung.
Bis zum Erhalt des Ersatzführerscheines können wir Ihnen, für die Dauer von einen Monat, eine kostenpflichtigen Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Ersatzbescheinigung nur im Inland gültig ist.
Für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung müssen Sie persönlich erscheinen.
Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Gebühr für den Ersatzführschein beträgt 73,32 € inkl. Versand. Darin enthalten ist die Abnahme Ihrer eidesstattlichen Versicherung, was mit dem Dokument geschehen ist.
Wir leiten Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weiter. Die Bearbeitung dort dauert ca. 3 - 4 Wochen. Sie erhalten den Ersatzführerschein im Normalfall direkt von der Bundesdruckerei.
In sehr eiligen Fällen kann eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei uns.
Bitte beachten Sie, dass Zusatzkosten in Höhe von 35,12 € anfallen. Für eine kurzfristige Bearbeitung müssen Sie bei Ihrem Termin immer folgende Unterlagen - im Original – vorlegen:
- Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle
Eine Karteikartenabschrift ist nur nötig, wenn es sich beim abhandengekommenen Führerschein um einen Papierführerschein handelt, der nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde.
Eine Karteikartenabschrift können Sie - vorab - telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern. Teilen Sie der ausstellenden Behörde bitte mit, dass die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281) ist. Die Karteikartenabschrift sollte bei Ihrer Antragstellung bereits vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
In diesem Fall ist eine online Beantragung nicht möglich. Sie müssen persönlich vorsprechen. Sollten Sie Ihr Fahrverbot bereits angetreten haben, bringen Sie zu Ihrem Termin auch bereits eine Bescheinigung mit dem Ablauf des Fahrverbots mit. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei uns.
Sie erhalten innerhalb von 3 – 4 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrages bei der Führerscheinstelle den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugesandt.