
Online-Dienste
Viele Anliegen rund um den Führerschein können Sie mit einem BundID-Konto online erledigen. Sie brauchen keinen Termin vor Ort.

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Die Führerscheinstelle erteilt alle gängigen Fahrerlaubnisse. Der internationale Führerschein wird hier ausgestellt und die Fahrerlaubnis für Personenbeförderung erteilt.
Für bestimmte Anliegen ist weiterhin ein persönlicher Termin erforderlich. Auch wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, vereinbaren Sie bitte vor Ihrem Besuch online einen Termin.

Das Fahrererlaubnisrecht unterscheidet drei verschiedene Gruppen von Staaten, in denen die ausländischen Fahrerlaubnisse ausgestellt wurden: EU-Staaten oder EWR-Staaten, Anlage 11-Staaten und Drittstaaten.

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen.

Die von Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Hier können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Sollte die Fahrerlaubnis abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder im gebündelten Bedarfsverkehr führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Alle Informationen rund um die erstmalige Führerscheinbeantragung finden Sie im Folgenden.

Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug fahren wollen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein mit den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen. Für die verschiedenen Fahrzeugklassen gibt es verschiedene Führerscheinklassen.

Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren.

Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug fahren wollen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Dafür sind gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen notwendig.

Der Bundesrat hat die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Die ausstellende Behörde macht dazu einen Auszug aus dem örtlichen Fahrererlaubnisregister.

Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

Da der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis gilt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein. Benötigen Sie zum Beispiel eine Brille, so müssen Sie diese Änderung melden.

Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht oder einer Behörde entzogen? Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen.

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Wenn Sie sich gegen einen Direktversand Ihres Führerscheins an Ihre Meldeadresse entschieden haben, können Sie sich informieren, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.

Sie haben sich entschieden, künftig nicht mehr selbst Auto zu fahren und möchten Ihren Führerschein zurückgeben. Hier finden Sie weitere Informationen.