Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung. Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- gültiger nationaler Führerschein
- Übersetzung des nationalen Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
- bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Name der Fahrschule in Nürnberg
Fahrerlaubnisklassen A, B, L, T:
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
Fahrerlaubnisklassen C, D:
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann. (Nur bei D-Klassen notwendig)
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) – kann nachgereicht werden
Gebühren
Ohne Probezeit
56,70 Euro
Bei Feststellung einer Probezeit
57,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
(Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 35,80 Euro)
25,60 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)
32,50 Euro
Hier können Sie einen Termin für die persönliche Antragstellung vereinbaren:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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