Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Blaue Nacht

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".

Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen vor Eröffnung erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Gebühren

Voraussetzungen

Aushändigung der Gaststättenerlaubnis

Antragstellung

Online Service Midi

Sie können die Gaststättenrechtliche Erlaubnis online oder per Post zusenden. Falls Sie eine Gaststätte ohne einen Alkoholausschank anmelden möchten, können Sie einen Termin vereinbaren.

Weitere Themen zu Gaststätten:

Beschwerden

Eine Frau telefoniert.

Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Belästigungen – beispielsweise durch Lärm – an das Ordnungsamt wenden.

Bewirtung

Anstoßen mit Weingläsern am Nürnberger Weinfest

Werden aus besonderem Anlass (z.B. bei Volksfesten) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis.

Feiertagsregelung

Flagge auf Kalender

An bestimmten Tagen, z.B. stillen Feiertagen oder Sonntagen, sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten.

Imbissstände

Mobiles Essen: Foodtrucks

Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

Rauchverbot

Rauchverbotszeichen

Seit 2010 gilt für Gaststätten, Spielhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Einrichtungen ein verschärftes Rauchverbot.

Sperrzeiten

Das Bild zeigt eine Wand·uhr am Boden. Über der Uhr steht das Wort: Zeit·umstellung.

In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt. In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg


Erlaubnis und Bewirtung

Telefon 09 11 / 2 31 -25 26, -53 25, -70 89

Telefax 09 11 / 2 31 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Beschwerden und Rauchverbot

Telefon 09 11 / 2 31- 1948, - 72353, - 2896, - 6293, - 4707, - 5327

Telefax 09 11 / 2 31- 40 06

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