Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Blaue Nacht



Aktuelle Bekanntgabe der Bayerischen Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hygienekonzept für die Gastronomie erstellt und freigegeben.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur aktuellen Fassung.


Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".

Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.

Hierzu ist grundsätzlich eine T E R M I N V E R E I N B A R U N G erforderlich.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist auch bei anderweitigen gaststättenrechtlichen Angelegenheiten eine Terminvereinbarung sinnvoll.

Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen VOR Eröffnung erfolgen.


Benötigte Unterlagen (vollständig und im Original):

1. Pacht - oder Mietvertrag (von beiden Parteien unterzeichnet):

  • zwischen künftigen Konzessionsinhaber und Hauseigentümer oder Brauerei
  • bei Unterverpachtung schriftliche Zustimmung des Hauseigentümers
  • bei Eigentum: Grundbuchauszug

2. Gültiger Personalausweis/ Reisepass

(ausländische Antragsteller müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt)

  • Nachweis der Aufenthaltsdauer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland über Wohnorte der letzten 2 Jahre

bei Zuzügen aus dem Ausland bzw. Wohnort der letzten 2 Jahren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:

  • Europäisches Führungszeugnis (Belegart NB EU), zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Hinweis: Wird nicht von allen EU-Staaten unterstützt. Es kann daher erforderlich sein, dass Strafregisterauszug notwendig wird!

oder

  • Strafregisterauszug aus Ihrem Zuzug-/Heimatland mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache

3. Gebühr (Zahlung mit 500-EURO-SCHEINEN NICHT MÖGLICH!!)

  • eine Netto-Monatspacht zzgl. pro Person ca. 300 €
  • für Schank- und Speisegaststätten u.ä.: höchstens 2.500 € zzgl. pro Person ca. 300 €
  • für Diskotheken, Vergnügungsbetriebe u.ä.: höchstens 4.000 € zzgl. pro Person ca. 300 €

4. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug

  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohneramt Ihrer Wohnsitzgemeinde, für Wohnsitz Nürnberg: Ordnungsamt Nürnberg) Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis
  • aktueller behördlicher Gewerbezentralregisterauszug (erhältlich beim Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde) Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis

Diese müssen mind. 2 Wochen vor Eröffnung beantragt und an Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, durch Ihre Wohnortgemeinde gesandt werden.

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • aktuelle "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" des zuständigen Finanzamtes, dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis bestehen

6. Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe

Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe der

  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg ( Tel.: 0911/1335-1335 )

bzw.

7. Weitere Unterlagen

  • in Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Handelsregisterauszug, schriftliche aktuelle Vollmacht usw.)

Zusätzlich bei Neuerrichtung, Umbau oder Nutzungsänderung:

8. Baugenehmigung/Nutzungsänderung

  • mit Betriebsbeschreibung der Bauordnungsbehörde muss vorliegen (Antragstellung beim DLZ Bau, Lorenzer Str. 30, Tel.: 231-3000, 231-3001, 231-3002, 231-3003).

9. Genehmigte Bau-Pläne

  • Grundrisspläne und Lageplan

10. Baufreigabe

  • durch den zuständigen Baukontrollmeister der Bauordnungsbehörde

11. Die Aushändigung der Gaststättenerlaubnis mit Gewerbemeldung

  • erfolgt separat bei einem Ortstermin

Außenbestuhlung

Für Außenbestuhlungen von Gaststätten hat die Stadt Nürnberg Gestaltungsempfehlungen herausgegeben:


PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg


Erlaubnis und Bewirtung

Telefon 09 11 / 2 31 - 25 26, - 53 25

Telefax 09 11 / 2 31 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Beschwerden und Rauchverbot

Telefon 09 11 / 2 31- 27 28, - 19 48, - 62 93

Telefax 09 11 / 2 31- 40 06

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