Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Aktuelle Bekanntgabe der Bayerischen Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hygienekonzept für die Gastronomie erstellt und freigegeben.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur aktuellen Fassung.
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".
Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.
Hierzu ist grundsätzlich eine T E R M I N V E R E I N B A R U N G erforderlich.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist auch bei anderweitigen gaststättenrechtlichen Angelegenheiten eine Terminvereinbarung sinnvoll.
Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen VOR Eröffnung erfolgen.
Benötigte Unterlagen (vollständig und im Original):
1. Pacht - oder Mietvertrag (von beiden Parteien unterzeichnet):
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zwischen künftigen Konzessionsinhaber und Hauseigentümer oder Brauerei
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bei Unterverpachtung schriftliche Zustimmung des Hauseigentümers
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bei Eigentum: Grundbuchauszug
2. Gültiger Personalausweis/ Reisepass
(ausländische Antragsteller müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt)
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Nachweis der Aufenthaltsdauer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland über Wohnorte der letzten 2 Jahre
bei Zuzügen aus dem Ausland bzw. Wohnort der letzten 2 Jahren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
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Europäisches Führungszeugnis (Belegart NB EU), zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde
Hinweis: Wird nicht von allen EU-Staaten unterstützt. Es kann daher erforderlich sein, dass Strafregisterauszug notwendig wird!
oder
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Strafregisterauszug aus Ihrem Zuzug-/Heimatland mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache
3. Gebühr (Zahlung mit 500-EURO-SCHEINEN NICHT MÖGLICH!!)
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eine Netto-Monatspacht zzgl. pro Person ca. 300 €
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für Schank- und Speisegaststätten u.ä.: höchstens 2.500 € zzgl. pro Person ca. 300 €
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für Diskotheken, Vergnügungsbetriebe u.ä.: höchstens 4.000 € zzgl. pro Person ca. 300 €
4. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
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aktuelles behördliches Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohneramt Ihrer Wohnsitzgemeinde, für Wohnsitz Nürnberg: Ordnungsamt Nürnberg)
Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis
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aktueller behördlicher Gewerbezentralregisterauszug (erhältlich beim Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde)
Verwendungszweck: Gaststättenerlaubnis
Diese müssen mind. 2 Wochen vor Eröffnung beantragt und an Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, durch Ihre Wohnortgemeinde gesandt werden.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
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aktuelle "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" des zuständigen Finanzamtes, dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis bestehen
6. Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe
Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe der
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Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg ( Tel.: 0911/1335-1335 )
bzw.
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Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern
7. Weitere Unterlagen
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in Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Handelsregisterauszug, schriftliche aktuelle Vollmacht usw.)
Zusätzlich bei Neuerrichtung, Umbau oder Nutzungsänderung:
8. Baugenehmigung/Nutzungsänderung
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mit Betriebsbeschreibung der Bauordnungsbehörde muss vorliegen (Antragstellung beim DLZ Bau, Lorenzer Str. 30, Tel.: 231-3000, 231-3001, 231-3002, 231-3003).
9. Genehmigte Bau-Pläne
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Grundrisspläne und Lageplan
10. Baufreigabe
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durch den zuständigen Baukontrollmeister der Bauordnungsbehörde
11. Die Aushändigung der Gaststättenerlaubnis mit Gewerbemeldung
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erfolgt separat bei einem Ortstermin
Außenbestuhlung
Für Außenbestuhlungen von Gaststätten hat die Stadt Nürnberg Gestaltungsempfehlungen herausgegeben:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Erlaubnis und Bewirtung
Telefon 09 11 / 2 31 - 25 26, - 53 25
Telefax 09 11 / 2 31 - 40 06
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Beschwerden und Rauchverbot
Telefon 09 11 / 2 31- 27 28, - 19 48, - 62 93
Telefax 09 11 / 2 31- 40 06
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: