Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Gaststätten

Unsere Themen

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hier erfahren Sie mehr zur Beantragung der Erlaubnis.

Erlaubnis ohne Alkoholausschank

Falls Sie eine Gaststätte ohne einen Alkoholausschank anmelden möchten, können Sie sich hier informieren.

  • Gewerbe anmelden<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/dienstleistung/gewerbeanmeldung.html>

Beschwerden zu Gaststätten

Eine Frau telefoniert. © pixabay.com

Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Belästigungen – beispielsweise durch Lärm – an das Ordnungsamt wenden.

Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Belästigungen – beispielsweise durch Lärm – an das Ordnungsamt wenden. Die Beschwerden sind in der Regel schriftlich beim
Ordnungsamt einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die weitere Bearbeitung konkrete Angaben wie Datum und Uhrzeit des störenden Ereignisses benötigt werden. Wenn möglich sollten Zeugen benannt und eventuelle Beweismittel angegeben werden.

Bei einzelnen Ruhestörungen während der Nachtzeit kann die zuständige Polizeiinspektion um Hilfe gebeten werden.

Melden Sie sich bei Beschwerden hier:

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-1948, - 72353, - 2896, - 6293, - 4707, - 5327<tel:09112311948723532896629347075327>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html?pk_campaign=ordnungsamt&pk_kwd=beschwerden_oeffnungszeiten_oa.html>

Bewirtung

Anstoßen mit Weingläsern am Nürnberger Weinfest © Michaela Wunder / CTZ Nürnberg

Werden aus besonderem Anlass (z.B. bei Volksfesten) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/bewirtung.html>

Feiertagsregelung

Flagge auf Kalender © stock56876 / stock.adobe.com

An bestimmten Tagen, z.B. stillen Feiertagen oder Sonntagen, sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten.

An Sonn- und Feiertagen sind u. a. öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten.

An folgenden stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Charakter des Tages entsprechen, verboten. Das sind z. B. Tanz, Betrieb von Spielhallen, Stripteasedarbietungen, Live-Musik, Disco-Betrieb. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Aschermittwoch

2 bis 24 Uhr

Gründonnerstag

2 bis 24 Uhr

Karfreitag

0 bis 24 Uhr

Karsamstag

0 bis 24 Uhr

Allerheiligen

2 bis 24 Uhr

Buß- und Bettag

2 bis 24 Uhr

Volkstrauertag

2 bis 24 Uhr

Totensonntag

2 bis 24 Uhr

Heiliger Abend

14 bis 24 Uhr

Am Karfreitag sind zusätzlich musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb und Sportveranstaltungen, am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen verboten.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-1948, - 72353, - 2896, - 6293, - 4707, - 5327<tel:09112311948723532896629347075327>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18396>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html?pk_campaign=ordnungsamt&pk_kwd=feiertagsregelung_oeffnungszeiten_oa.html>

Imbissstände

Mobiles Essen: Foodtrucks © Daniela Haug / CTZ Nürnberg

Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/imbiss.html>

Rauchverbot

Rauchverbotszeichen © Dr. Torsten Henning / Wikipedia

Seit 2010 gilt für Gaststätten, Spielhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Einrichtungen ein verschärftes Rauchverbot.

Mit Volksentscheid vom 04.07.2010 wurde ein neues Gesundheitsschutzgesetz beschlossen. Danach gilt für Gaststätten, Spielhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Einrichtungen, die in dem Gesetz benannt sind, ein verschärftes Rauchverbot.

Das Rauchen ist in Innenräumen der Gaststätten und der anderen im Gesetz aufgeführten Betriebe grundsätzlich nicht mehr gestattet. Ausnahmen sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht mehr möglich. Das Rauchverbot gilt somit auch für kleine Lokale ohne Speisenangebot und für Nebenräume in Gaststätten. Der Betrieb von "Raucherklubs" ist bereits seit 01.08.2009 nicht mehr erlaubt. Auch in Bier-, Wein- und Festzelten ist das Rauchen künftig nicht mehr gestattet.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Sperrzeiten

Das Bild zeigt eine Wand·uhr am Boden. Über der Uhr steht das Wort: Zeit·umstellung. © MichaelJBerlin / stock.adobe

In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt. In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.

In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt.

Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung abweichende Sperrzeiten für bestimmte Betriebsarten festsetzen.

In Nürnberg gelten folgende Sperrzeiten:

  • Für Trink- und Imbisshallen, -stände oder –wagen (Betriebe ohne Gastraum) 23.00 bis 06.00 Uhr.
  • Gaststättenbetriebe auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien (z.B. Wirtschaftsgärten und Terrassen) 23.00 bis 06.00 Uhr; während der „Blauen Nacht“ 01.00 bis 06.00 Uhr.
  • Öffentliche Vergnügungen, die im Freien oder in Zelten stattfinden, 23.00 bis 10.30 Uhr.
  • Kirchweihen 23.00 bis 10.30 Uhr (an Freitagen, Samstagen und Montagen 23.30 bis 10.30 Uhr)

In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Erlaubnis und Bewirtung

09 11 / 2 31-25 26, -53 25, -70 89<tel:0911231252653257089>09 11 / 2 31-40 06<tel:09112314006>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Beschwerden und Rauchverbot

09 11 / 2 31-1948, - 72353, - 2896, - 6293, - 4707, - 5327<tel:09112311948723532896629347075327>09 11 / 2 31-40 06<tel:09112314006>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>

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