Versteigerergewerbe gemäß § 34b Gewerbeordnung

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Paragraph 34b der Gewerbeordnung.

Versteigerer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Hinweis

Als Versteigerer müssen Sie jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde schriftliche anzeigen.
Grundsätzlich dürfen nur gebrauchte Sachen versteigert werden. Für die Durchführung von Versteigerungen gelten die Vorschriften der Versteigererverordnung.

Keine Erlaubnis benötigen Sie für:

- Internetauktionen
- Versteigerungen, die von Behörden oder Beamten vorgenommen werden
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierfür öffentlich ermächtigen Handelsmakler vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausübung des Gewerbes erst dann begonnen werden darf, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt und das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist.


FAQs

Was sind die Voraussetzungen?

Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen sind Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Diese müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden. Eine Übersicht, welche Dokumente Sie hierfür vorlegen müssen, finden Sie unter der FAQ „Welche Unterlagen benötige ich?“.

Sie erhalten die Erlaubnis nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie als antragstellende Person die Zuverlässigkeit nicht besitzen oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben.

Wann benötige ich eine Erlaubnis?

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Welche Unterlagen benötige ich?

- schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
- behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
- Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Was kostet die Erlaubnis?

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 800,- Euro

Dazu kommen Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes sowie jeweils 13,- Euro für Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Ordnungsamt überprüft die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Person. Dafür werden Auskünfte u.a. bei Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister eingeholt.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online über den Upload-Assistenten

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90443 Nürnberg vorbei.

Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts

Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich

Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 68 60

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