Handwerk

Zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (siehe Anlage A zur Handwerksordnung) ist neben der Gewerbeanmeldung die Eintragung in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erforderlich (§ 1 Handwerksordnung). Zulassungsfreie Handwerke beziehungsweise handwerksähnliche Gewerbe (siehe Anlage B zur Handwerksordnung) sind der Handwerkskammer anzuzeigen (§ 18 Handwerksordnung).

Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldbußen geahndet.

Nähere Auskünfte zum Eintragungs- bzw. Anzeigeverfahren können Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken erhalten.


Handwerkskammer für Mittelfranken

Sulzbacher Straße 11-15

90489 Nürnberg

Telefon 0911 / 53 09 - 191

Telefax 0911 / 53 09 - 288

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