Lebensmittelüberwachung
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
Hierfür werden Betriebe risikoorientiert und anlassbezogen kontrolliert und stichprobenartig Proben genommen und zur Untersuchung an das zuständige bayerische Landeslabor weitergeleitet.
Betriebskontrollen
Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs kontrolliert. Erfahren Sie hier mehr über die Bandbreite an kontrollierten Betrieben.
Hinweise zu Veranstaltungen
Öffentlich zugängliche Lebensmittelbetriebe und Veranstaltungen, müssen bestimmte Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes einhalten. Informieren Sie sich hier.
Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängen, müssen Sie sich registrieren lassen.
Verbraucherbeschwerden
Die Lebensmittelüberwachung geht Beschwerden über z.B. eingeschränkte Verzehrfähigkeit, gesundheitsgefährdende Mängel, Schädlingsbefall, hygienische Missstände nach und nimmt mängelverdächtige Waren an, die zur Untersuchung gegeben werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Lebensmittelüberwachung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 25 24
Telefax 0911 / 231 - 30 70
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten werden verdächtige Lebensmittel auch bei jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.