Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) für den Kundenverkehr offen zu halten.
Die Ladenschlusszeiten sind:
- an Sonn- und Feiertagen,
- montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.
Gemäß Ladenschlussgesetz dürfen folgende Verkaufsstellen auch von 20 Uhr bis 6 Uhr geöffnet sein:
- Apotheken,
- Tankstellen (mit bestimmten Verkaufsregelungen),
- Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen von Eisen- und Magnetschwebebahnen,
- Verkaufsstellen auf Flughäfen,
- Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen.
Verkaufsoffene Sonntage und Einkaufsnächte
Im Jahr 2026 finden zwei verkaufsoffene Sonntage statt. Sie gelten ausschließlich für die Innenstadt. Die Geschäfte dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.
2026 wird es zwei Einkaufsnächte in Nürnberg geben. An diesen Tagen dürfen Geschäfte im gesamten Stadtgebiet bis 22 Uhr öffnen.
Nachtverkaufsöffnung online anzeigen
Am 1. August 2025 ist das neue Bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft getreten.
Die Öffnungszeiten an den Werktagen ändern sich nicht. Die aktuelle Regelung der Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bleibt bestehen.
Zusätzlich gibt es bis zu vier individuelle Verkaufsabende mit einer Öffnungszeit bis 24 Uhr pro Betrieb und Jahr. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Abend muss mindestens 14 Tage im Voraus über den folgenden Online-Dienst angezeigt werden.
Folgende Richtlinien gibt es für:
Bäcker- und Konditorwaren

Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen ihren Laden an Werktagen um 5.30 Uhr öffnen. Sind nach offiziellem Ladenschluss noch Kunden anwesend, dürfen diese abschließend bedient werden.
Bäcker- und Konditorwaren dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 bis 17 Uhr an drei Stunden verkauft werden. Die Sonderöffnungszeiten finden nur Anwendung für Betriebe, die überwiegend Backwaren verkaufen.
Die sonn- und feiertäglichen Öffnungszeiten müssen am Eingang zur Verkaufsstelle deutlich sichtbar zu lesen sein.
An diesen Tagen müssen die Betriebe geschlossen bleiben:
- 2. Weihnachtsfeiertag,
- Osterfeiertage,
- Pfingstfeiertage.
Die Sonderöffnungszeiten sind in der Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg nachzulesen.
Blumenverkauf

Blumenverkauf darf zusätzlich an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr stattfinden. Dies gilt auch für den 2. Weihnachtsfeiertag und die Oster- und Pfingstfeiertage.
An diesen Tagen dürfen die Betriebe von 10 bis 16 Uhr öffnen:
- Allerheiligen,
- Volkstrauertag,
- Buß- und Bettag,
- Totensonntag,
- 1. Adventssonntag.
Die Sonderöffnungszeiten sind in der Verordnung über den Verkauf von Blumen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Blumenverkaufsverordnung) geregelt.
Tankstellen

Tankstellen dürfen an allen Tagen rund um die Uhr geöffnet sein.
Außerhalb der oben genannten Ladenöffnungszeiten ist allerdings nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, Abgabe von Betriebsstoffen und der Verkauf von Reisebedarf (Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheke, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen sowie ausländische Geldsorten) zulässig.
Läden in Nürnberger Burg-Umgebung

In einem bestimmten Teilbereich der Altstadt dürfen die in der Verordnung genannten Waren vom 01.04. bis 15.10. jeden Jahres an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sowie an Ostersonntag, Ostermontag und den Adventssonntagen verkauft werden. An diesen Tagen dürfen die Läden von 10.30 bis 18.30 Uhr öffnen.
Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld bestraft werden.
Weitere Ausnahmen sind aus der Verordnung über den Ladenschluss in der Umgebung der Burg (Burgladenschlussverordnung) zu ersehen.
