Umtausch alter Führerscheine in Kartenführerscheine

Informationen zum gesetzlichen Pflichtumtausch

Umtausch von Führerscheinen mit Ausstelldatum vor dem 19.01.2013

Der Bundesrat hat auf Grund einer EU-Vorgabe am 15.02.2019 die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Stichtag für den Abschuss des Umtauschs in Deutschland ist der 19.01.2033.
Wer nach Ablauf der jeweiligen Frist weiterhin mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Die Fahrberechtigung selbst läuft nicht ab, sondern lediglich das Dokument.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und vor allem fälschungssicheres Muster erhalten.

Wann muss ich umtauschen?

Wegen der hohen Anzahl an Führerscheinen, die umzutauschen sind, erfolgt ein gestaffeltes Vorgehen:

1) Umtausch Papierführerscheine
Begonnen wird mit dem Umtausch der Papierführerscheine. Die Umtauschfrist ist abhängig vom Geburtsjahrgang des Führscheinbesitzers bzw. -besitzerin.

2) Umtausch Kartenführerscheine
Danach folgt der Umtausch alter Kartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind. Die Umtauschfrist ist hier abhängig von dem Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte.

Wann benötige ich eine Karteikartenabschrift?

Ihr Führerschein wurde nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder auf Ihrem Führerschein wurden einzelne Fahrerlaubnisklassen von einer anderen Führscheinbehörde eingetragen. Dann benötigen wir für den Führerscheinumtausch zusätzlich eine Bestätigung der Führerscheindaten (Karteikartenabschrift). Diese erstellt die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.

Wie bekomme ich eine Karteikartenabschrift?

Eine Karteikartenabschrift erstellt die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.

Fordern Sie bitte vorab diese bei der Ausstellungsbehörde an, das beschleunigt den Umtausch. Dabei teilen Sie bitte der ausstellenden Behörde mit, die Karteikartenabschrift direkt an die Führerscheinstelle in Nürnberg zu schicken (Fax: 0911/231-3281). Eine Karteikartenabschrift dauert in der Regel ein bis drei Wochen.
Liegt bei einem Vorort-Umtausch die Karteikartenabschrift bereits vor, ist kein zweiter Termin notwendig.

Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, weil Sie nicht mehr in Nürnberg wohnen, aber Ihr Führerschein in Nürnberg ausgestellt wurde:
Eine Karteikartenabschrift von der Stadt Nürnberg können Sie ganz bequem über den nachfolgenden Online-Assistenten anfordern.

Umtauschrechner

Ihren Umtauschtermin können Sie über unseren "Führerscheinumtausch-Rechner" ermitteln.


Wie tausche ich den Führerschein um?


Online-Umtausch über das Serviceportal "Mein Nürnberg"

Einfach online machen

Nutzen Sie die Möglichkeit eines schnellen Führerscheinumtausch über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Voraussetzung: Ihr aktueller Hauptwohnsitz liegt in der Stadt Nürnberg.

Wann ist ein Online-Umtausch nicht möglich?

In folgenden Fällen ist ein Online-Umtausch nicht möglich:

1) Sie möchten Ihren alten Führerschein nach der Entwertung behalten. Nur bei einem Führerscheinumtausch vor Ort wird die Gültigkeit Ihres Führerscheins bis zur Zusendung des Kartenführerscheins befristet. Danach können Sie Ihren alten, vorab entwerteten Führerschein behalten.
Bei einem Online-Umtausch dagegen schickt der Antragssteller seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle. Er wird dort vernichtet.

2) Sie möchten gleichzeitig die Führerscheinklasse C/CE (damalige Klasse 2) und/oder die Führerscheinklassen CE/79 (damalige Klasse3) verlängern.

3) Sie benötigen eine Express-Einzellieferung.
In sehr eiligen Fällen kann anstelle des regulären Versands eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Dabei entstehen Zusatzkosten in Höhe von 33,28 €.

4) Sie besitzen noch eine andere EU-Fahrerlaubnis.

Vereinbaren Sie sich in allen genannten Fällen einen Termin über unser Online-Terminvereinbarungssystem, an dem Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Notwendige digitale Unterlagen

- Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite)
- aktueller Führerschein beidseitig
- eigenhändige Unterschrift (schwarz auf weißem Untergrund)
- aktuelles biometrisches Foto

Sofern die Stadt Nürnberg den Führerschein nicht ausgestellt hat oder einzelne Fahrerlaubnisklassen von einer anderen Führscheinbehörde eingetragen wurden, benötigen Sie zusätzlich:
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Papierführerscheines

Falls Klasse T gewünscht:
Nachweis zum Beispiel des Bauernverbandes oder des Landwirtschaftsamtes

Falls Sie für eine andere Person den Antrag stellen:
- Eine Bevollmächtigung für den Antragsteller sowie
- Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers

Weiterführende Informationen:

Online-Umtausch für eine andere Person beantragen

Der Antrag kann auch online durch eine beauftragte Person gestellt werden. Nach Abschicken des Online–Antrags ist es notwendig, dass sich die Person, deren Führerschein umgetauscht werden soll, bei der Führerscheinstelle mit gültigen Reisepass oder Personalausweis etc. ausweist. Dazu ist ein kurzer Termin zur Identifizierung notwendig.

Was passiert, nachdem ich den Online-Antrag gestellt habe?

Sie erhalten von der Führerscheinstelle per Post folgende Unterlagen:

- eine Ausnahmegenehmigung (von der Mitführpflicht des Führerscheins) für das Inland
- einen Vordruck, mit dem Sie Ihren Führerschein an uns zur weiteren Bearbeitung (idealerweise per Einschreiben) auf Ihre Kosten zusenden können

Wenn Sie die beiden Dokumente erhalten haben, schicken Sie bitte Ihren alten Führerschein idealerweise per Einschreiben mit dem Vordruck an die Führerscheinstelle.

Sobald Ihr alter Führerscheins inklusive des Vordrucks bei der Führerscheinstelle eingegangen ist, kann Ihr Online-Antrag bearbeitet werden und der Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei ausgelöst werden.

In dieser Zeit nutzen Sie statt des Führerscheines die Befreiung von der Mitführpflicht des Führerscheines. Diese wird, nachdem Sie den Kartenführerschein erhalten haben, wertlos. Bitte vernichten Sie diese dann, um Missbrauch zu vermeiden.

Information zum Download:


Umtausch in der Führerscheinstelle

Falls Sie Ihren Führerschein vor Ort umtauschen möchten, stehen wir Ihnen in der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dafür zwingend ein Termin notwendig ist.

Termin für Führerscheinumtausch vereinbaren

Einen Termin zum Führerscheinumtausch können Sie bequem online vereinbaren.

Benötigte Unterlagen für einen Vor-Ort-Umtausch

  • Personalausweis, Reisepass oder Identitätsdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihren bisherigen Führerschein (grau oder rosa Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein)
  • Ihre Terminvereinbarung (Papier oder auf Handy)

Falls Ihr Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde oder einzelne Fahrerlaubnisklassen von einer anderen Führscheinbehörde eingetragen wurden, benötigen Sie zusätzlich:
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Papierführerscheines


Gebühr

Gebühr des neuen EU-Kartenführerscheins: 30,39 €.

Bei einem Online-Umtausch begleichen Sie die Gebühren im Zuge der Online-Antragstellung. Bei einem Vor-Ort-Umtausch zahlen Sie die Gebühr bar oder per EC-Kartenzahlung an unserem Kassenautomaten.


FAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ich habe meinen aktuellen Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg erhalten, was muss ich beachten?

Wenn Ihr Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde und Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, wird eine Karteikartenabschrift benötigt, um den Führerschein umzutauschen.

Fordern Sie bitte vorab eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde an, das beschleunigt den Umtausch. Dabei teilen Sie bitte der ausstellenden Behörde mit, die Karteikartenabschrift direkt an die Führerscheinstelle in Nürnberg zu schicken (Fax: 0911/231-3281). Eine Karteikartenabschrift dauert in der Regel ein bis drei Wochen.
Liegt bei einem Vorort-Umtausch die Karteikartenabschrift bereits vor, ist kein zweiter Termin notwendig.

Für welche Anträge benötige ich einen EU-Kartenführerschein?

Bei folgenden Vorgängen wird ein EU-Kartenführerschein benötigt:

-Internationaler Führerschein
-Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
-Namensänderung im Führerschein
-Fahrlehrer*innenschein

Kann ich den alten Führerschein (grau/rosa) noch im Ausland nutzen?

Bei der Antragstellung des EU-Kartenführerscheins wird Ihr alter Papierführerschein (grau/rosa) auf eine Restlaufzeit von sechs bis acht Wochen befristet. Dies kann zu Problemen führen, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug ins Ausland fahren.

Wir empfehlen Ihnen, den Umtausch in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie kein Kraftfahrzeug im Ausland führen müssen.

Kann ich meinen alten, entwerteten Führerschein zurückbekommen?

Vereinbaren Sie sich hier einen Termin über unser Online-Terminreservierungssystem und kommen persönlich bei uns vorbei. Nur bei einem Führerscheinumtausch vor Ort wird die Gültigkeit Ihres Führerscheins bis zur Zusendung des Kartenführerscheins befristet. Ihren alten, vorab entwerteten Führerschein können Sie dann behalten.
Bei einer Online-Antragsstellung ist eine Rückgabe des alten Führerscheins leider nicht möglich.

Wann erhalte ich meinen neuen Führerschein?

Ihr neuer Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei erstellt.
Bei einem Direktversand kommt er normalerweise zwei bis drei Wochen nach Antragsstellung bei Ihnen per Einwurfeinschreiben an.

Bitte vergessen Sie nicht bei einer Online-Beantragung uns Ihren alten Führerschein zukommen zu lassen. Wir können Ihnen erst einen neuen Führerschein ausstellen, wenn uns Ihr alter Führerschein vorliegt.

Bitte senden Sie Ihren alten Führerschein an:
Stadt Nürnberg
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg

Wie kann ich meine alte Fahrerlaubnis Klasse 2 (LKW) verlängern?

Die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerschein-Klasse 2 zu führen, endet mit dem 50. Lebensjahr.

Wenn Sie darüber hinaus die Klasse 2 noch nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Verlängerung drei Monate vorher zu beantragen. Dann wird diese Verlängerung in den Kartenführerschein eingetragen.

Alle Informationen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis Ihrer alten Klasse 2 (LKW) in den EU-Kartenführerschein finden Sie unter nachfolgendem Link.

Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei uns.

Ich brauche meinen EU-Kartenführerschein sehr schnell, was kann ich tun?

In sehr eiligen Fällen kann anstelle des regulären Versands an die Bundesdruckerei eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Dafür entstehen Zusatzkosten in Höhe von 33,28 € anfallen. Voraussetzung für eine Express-Einzellieferung ist, dass uns alle Unterlagen vorliegen.

Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei uns.

Was passiert, wenn ich mit meinem alten Führerschein fahre?

Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiterhin mit seinem alten, ungültigen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Wichtig: Die Fahrberechtigung selbst läuft nicht ab, lediglich das Dokument.


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