Betriebskontrollen, Probennahmen und Preisangaben

Woman worker selecting box of tomatoes


Betriebskontrollen

Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen in aller Regel unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der Verbrauchergruppe, der Empfindlichkeit der jeweiligen Lebensmittel, als auch nach der Zuverlässigkeit der Lebensmittelunternehmer*innen sowie den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.

Bei den Betriebskontrollen wird vor allem auf folgende Punkte besonderes Augenmerk gelegt:

  • den hygienischen Zustand und die hygienische Arbeitsweise
  • die Personalhygiene und Personalschulung
  • die Einhaltung von baulichen und technischen Vorschriften
  • den Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen, sowie Arbeitsmitteln
  • die Einhaltung des Eigenkontrollsystems
  • die Kennzeichnung und Aufmachung der gelagerten und angebotenen Waren und Speisen

Welche Betriebe werden kontrolliert?

Die große Bandbreite der Betriebe umfasst u.a. landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, Märkte, industrielle Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Schmuckgeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Tabakwarengeschäfte unterliegen der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.

Überprüft werden folgende Produkte:
- Lebensmittel
- Nahrungsergänzungen
- Bedarfsgegenstände
- Kosmetische Mittel
- Freiverkäufliche Arzneimittel
- Spielwaren
- Bekleidung
- Schmuck
- Tabak
- Reinigungsmittel

Probennahmen

Probenahmen erfolgen nach einem landesweit vorgegebenen Probeplan, bei Betriebskontrollen, wenn Verdacht auf verdorbene oder nicht richtig gekennzeichnete Waren besteht, bei Verbraucherbeschwerden und bei aktuellen Ereignissen. Die Untersuchungen der Proben erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen und Oberschleißheim.


Information der Öffentlichkeit

Werden bei Betriebskontrollen schwerwiegende oder wiederholt Verstöße festgestellt, so erfolgt eine Veröffentlichung des Betriebes und des Sachverhaltes auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Lebensmittelsicherheit. Die Informationen über die Mängel und darüber, ob sie mittlerweile abgestellt sind werden seitens der Behörde stetig und nach jeder Kontrolle aktualisiert. Die Einträge stehen den Verbraucher*innen sechs Monate im Internet zur Verfügung.

Befinden sich Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände im Handel, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, erfolgt eine öffentliche Warnung und eine Rücknahme der Artikel vom Markt.


Preisangaben

Die richtige Angabe von Preisen für Waren und Dienstleistungen regelt die Preisangabenverordnung.


Weitere Aufgabengebiete

  • Überprüfung von Getränkeschankanlagen
  • Lebensmittelmonitoring, Rückstandskontrollen
  • Überwachung von Produktrückrufen, Einleitung von Rückrufen, Cross Compliance, AAC-Verfahren, Planprüfungen mit Baubegehungen, AMG-Anzeigen, DIMDI-Meldungen
  • Erstellung und Überprüfung von Weinbegleitpapieren, lebensmittelrechtliche Zollbeurteilungen
  • Überprüfung von Sachkundeprüfungen
  • BELA-Ausbruchsgeschehen (Zoonosen)
  • Registrierung von Lebensmittelunternehmern
  • Preisangabenüberwachung

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Lebensmittelüberwachung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-25 24

Telefax 09 11 / 2 31-30 70

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