Die Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Nürnberg. Bei auftretenden Nutzungskonflikten und Sicherheitsstörungen arbeiten die Sicherheits- und Ordnungsbehörden gemeinsam daran, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen. Das Ordnungsamt reagiert hierfür mit zahlreichen Maßnahmen und ordnungsrechtlichen Instrumenten auf aktuelle Entwicklungen im Stadtgebiet. Dazu zählen unter anderem Regelungen wie Waffen- und Messerverbotszonen, Cannabis- und Alkoholverbotszonen.
Im Mittelpunkt stehen dabei stets sowohl die Verbesserung der objektiven Sicherheitslage als auch des Sicherheitsempfindens der Menschen in Nürnberg. Eine nachhaltige Lösung erfordert langfristig angelegte und interdisziplinär abgestimmte Maßnahmen, die die Bereiche Repression und Präsenz, Prävention und Sozialarbeit sowie Infrastruktur und Stadtgestaltung ganzheitlich einbeziehen. Ziel ist es, den öffentlichen Raum gemeinsam mit Polizei, sozialen Trägern und weiteren Partnern so zu gestalten, dass Sicherheit, Ordnung und gesellschaftliche Teilhabe gleichermaßen gewährleistet werden. Sicherheit bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit von Straftaten, sondern auch Aufenthalts- und Lebensqualität im öffentlichen Raum.
Neben den ordnungsrechtlichen Regelungen des Ordnungsamtes ist die Nutzung des öffentlichen Raums durch weitere städtische Vorschriften geregelt:
Eine vollständige Übersicht zum „Nürnberger Stadtrecht“ finden Sie hier:

Sicherheitspakt
Nürnberg ist seit Jahren eine der sichersten Großstädte in Deutschland – ein Ziel und ein Erfolg des Sicherheitspakts, der am 26.05.1998 zwischen dem Polizeipräsidium Mittelfranken, der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth und der Stadt Nürnberg gegründet wurde.

Der Hauptbahnhof Nürnberg ist ein zentraler Verkehrsknoten und das Tor zur Stadt. Er ist nicht nur ein funktionaler Ort der Mobilität, sondern auch ein öffentlicher Raum, der von unterschiedlichsten Gruppen genutzt wird. Als öffentlicher Raum vereint er daher eine große Bandbreite von Bedürfnissen und Interessen und ist damit ein Spiegelbild der vielfältigen Stadtgesellschaft. Gerade deshalb ist die Sicherheit dort und im Bahnhofsumfeld der Stadt Nürnberg, dem Polizeipräsidium Mittelfranken und der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, ein zentrales Anliegen und seit jeher im Fokus der Arbeit.

Waffen- und Messerverbotszone
Rund um den Hauptbahnhof hat die Stadt Nürnberg eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Sie ergänzt die seit mehreren Jahren bestehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage rund um den Bahnhof, dient der Kriminalprävention, und trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

Alkoholverbotszone Hauptbahnhof und Aufseßplatz
Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt seit 2017 eine Alkoholverbotszone. Sie wurde mehrfach angepasst, 2025 angepasst und erneut beschlossen. Das Verbot bleibt damit durchgehend in Kraft.

Cannabisverbotszone
Die Stadt verschärft die Regeln rund um den Hauptbahnhof: Seit dem 17. Dezember 2025 gilt dort ein Konsum- und Mitführverbot für Cannabis. Ziel ist es, den Drogenhandel einzudämmen und der Polizei zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Feuerwerksverbotszone
Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Auch am Jakobsplatz, rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen gilt das Verbot.
