Hier finden Sie eine Übersicht der in Nürnberg eingerichteten Verbotszonen.

Sicherheitspakt
Nürnberg ist seit Jahren eine der sichersten Großstädte in Deutschland – ein Ziel und ein Erfolg des Sicherheitspakts, der am 26.05.1998 zwischen dem Polizeipräsidium Mittelfranken, der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth und der Stadt Nürnberg gegründet wurde.

Der Hauptbahnhof Nürnberg ist ein zentraler Verkehrsknoten und das Tor zur Stadt. Er ist nicht nur ein funktionaler Ort der Mobilität, sondern auch ein öffentlicher Raum, der von unterschiedlichsten Gruppen genutzt wird. Als öffentlicher Raum vereint er daher eine große Bandbreite von Bedürfnissen und Interessen und ist damit ein Spiegelbild der vielfältigen Stadtgesellschaft. Gerade deshalb ist die Sicherheit dort und im Bahnhofsumfeld der Stadt Nürnberg, dem Polizeipräsidium Mittelfranken und der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, ein zentrales Anliegen und seit jeher im Fokus der Arbeit.

Waffen- und Messerverbotszone
Rund um den Hauptbahnhof hat die Stadt Nürnberg eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Sie ergänzt die seit mehreren Jahren bestehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage rund um den Bahnhof, dient der Kriminalprävention, und trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

Alkoholverbotszone Hauptbahnhof und Aufseßplatz
Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt seit 2017 eine Alkoholverbotszone. Sie wurde mehrfach angepasst, 2025 angepasst und erneut beschlossen. Das Verbot bleibt damit durchgehend in Kraft.

Cannabisverbotszone
Die Stadt verschärft die Regeln rund um den Hauptbahnhof: Seit dem 17. Dezember 2025 gilt dort ein Konsum- und Mitführverbot für Cannabis. Ziel ist es, den Drogenhandel einzudämmen und der Polizei zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Feuerwerksverbotszone
Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Auch am Jakobsplatz, rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen gilt das Verbot.
