Personenbeförderung, Taxi
Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Erlaubnis (Konzession). Diese kann nur erteilt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen.
Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Erlaubnis (Konzession). Diese kann nur erteilt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen.
Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Unterlagen im Bereich Taxi-/Mietwagenkonzession unseren Online-Dienst.
Verlängerung einer Taxikonzession
200,00 Euro
Fahrzeugtausch
25,00 Euro
Betriebssitzverlegung
30,00 Euro
Übertragung eines Taxibetriebes
Gebühr auf Anfrage
Erteilung Mietwagengenehmigung
200,00 Euro
1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.
Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Unternehmen, die gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.
Unternehmen, die innerhalb Deutschlands gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.
Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz.
Für das erste Kraftfahrzeug
9.000,00 Euro
Für das erste Kraftfahrzeug
von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
1.800,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug
über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
5.000,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug
von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
900,00 Euro
Die bisherigen Bescheinigungen über die erforderliche Fachkunde sind vor der Antragsstellung bei der zuständigen IHK entsprechend dem Anhang III der Verordnung (EG) 1071/2009 umzutauschen.
Erlaubnis- / lizenzpflichtiger Güterkraftverkehr
290,00 Euro
Kostenvorschuss
30,00 Euro
Ausstellung einer beglaubigten Abschrift
60,00 Euro
Berichtigung / Ersatzausstellung 1. Urkunde
60,00 Euro
Berichtigung jeder weiteren Urkunde
30,00 Euro
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