Fahrerlaubnis Personenbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers.
Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Antragsteller, die Einträge im Führungszeugnis haben, insbesondere bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub) oder Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung), sind in der Regel nicht zur Personenbeförderung geeignet.
- Erstmalige Erteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Erstmalige Erteilung für Krankenkraftwagen
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Erstmalige Erteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Voraussetzungen:
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Mindestalter 21 Jahre
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2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (deutscher, EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
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Reisepass oder Personalausweis
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EU-Kartenführerschein (muss zuerst beantragt werden, falls noch nicht vorhanden)
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Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
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Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (bei Klasse C1, C1E, C und CE) - nicht älter als 1 Jahr
-
Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit – nicht älter als 1 Jahr
Bitte beachten Sie: Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte ein augenärztliches Gutachten ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass zusätzlich der Termin „Auflagenänderung“ gebucht werden muss!
Gebühren
Erstmalige Erteilung
43,90 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
25,60 Euro
Erstmalige Erteilung für Krankenkraftwagen
Voraussetzungen:
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Mindestalter 19 Jahre
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1-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (deutscher, EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
-
Reisepass oder Personalausweis
-
EU-Kartenführerschein (muss zuerst beantragt werden, falls noch nicht vorhanden)
-
Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen
-
Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck - nicht älter als 1 Jahr
-
Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit – nicht älter als 1 Jahr
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Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Bitte beachten Sie: Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte eine augenärztliche Untersuchung ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass zusätzlich der Termin „Auflagenänderung“ gebucht werden muss!
Gebühren
Erstmalige Erteilung
43,90 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Ausnahmegenehmigung für Mietwagen beschränkt auf Behindertentransport
10,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
25,60 Euro
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
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Reisepass oder Personalausweis
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Fahrgastbeförderungsschein
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Führerschein
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Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 60. Lebensjahr
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Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann - nicht älter als 1 Jahr
Bitte beachten Sie: Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte eine augenärztliche Untersuchung ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass zusätzlich der Termin Auflagenänderung gebucht werden muss!
Gebühren
Verlängerung
38,00 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
25,60 Euro
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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