Pfandleiher gemäß § 34 Gewerbeordnung

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Pfandleiher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Benötigte Unterlagen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Führungszeugnis
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten
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Versicherung gem. § 8 der Pfandleihverordnung
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bei GmbH oder AG: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
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Bescheinigung des Amtsgerichts Hof (Zentrales Vollstreckungsgericht), ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
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Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
Hinweis:
Bitte beantragen Sie die Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts persönlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort (der letzten 5 Jahre) zuständigen Amtsgericht. Bei bereits handelsgerichtlich eingetragenen juristischen Personen (GmbH und AG) sind die Bescheinigungen für die Betriebsadresse auszustellen.
Für Nürnberg ist dies beim Amtsgericht/Konkurs- bzw. Vollstreckungs- und Vergleichsgericht.
Gebühren:
Pfandleihererlaubnis
750,00 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
13,00 Euro
Gewerbeanmeldung - juristische Person
50,00 Euro
Gewerbeanmeldung - natürliche Person
45,00 Euro
- PDF-Formular: Antrag einer Pfandleihererlaubnis
- Upload-Assistent
- Führungszeugnis online (eID-Funktion)
- Gewerbezentralregister-auskunft online (eID-Funktion)
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 68 60
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular- § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihergewerbe)
- Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
- Zahlweise der Gebühren