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Pfandleiher gemäß § 34 Gewerbeordnung

Abbildung eines Pfandleihhaussschildes

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Pfandleiher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.


Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten
  • Versicherung gem. § 8 der Pfandleihverordnung
  • bei GmbH oder AG: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof (Zentrales Vollstreckungsgericht), ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht

Hinweis:

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts persönlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort (der letzten 5 Jahre) zuständigen Amtsgericht. Bei bereits handelsgerichtlich eingetragenen juristischen Personen (GmbH und AG) sind die Bescheinigungen für die Betriebsadresse auszustellen.

Für Nürnberg ist dies beim Amtsgericht/Konkurs- bzw. Vollstreckungs- und Vergleichsgericht.


Gebühren:

Pfandleihererlaubnis

Führungszeugnis

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbeanmeldung - juristische Person

Gewerbeanmeldung - natürliche Person


PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 68 60

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