
Eine Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn alle teilnehmen können und nicht von vornherein klar ist, wer teilnehmen wird.