Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Übereinkommen vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig. Sie finden die Staaten im Bundesgesetzblatt ab Seiten 702 - 703.
Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.04.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig. Sie finden die Staaten im Bundesgesetzblatt auf Seite 371.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung
Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.
Hinweis
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. September 2002 ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ein Kartenführerschein notwendig. Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie diesen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Die Antragstellung sollte mindestens VIER WOCHEN VOR dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen, wenn noch ein Führerschein alten Rechts (grau/rosa) vorhanden ist.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online
Voraussetzungen für die Antragstellung:
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Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss im Stadtgebiet Nürnberg liegen.
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Sie müssen im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein.
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Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Sollte eine Fahrerlaubnisklasse während der Gültigkeitsdauer des gewünschten internationalen Führerscheins ablaufen, wird dessen Gültigkeit bis zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse begrenzt.
Jetzt online internationalen Führerschein beantragen
Hier starten Sie den Online-Vorgang:
Gebühr (inklusive Versandkosten): 19,80 Euro
Benötigte Unterlagen:
Folgende Unterlagen müssen Sie im nachfolgenden Onlineantrag als Foto hochladen. Sie können auch im Onlineantragsverfahren die Unterlagen fotografieren und direkt an uns übersenden lassen (Die Bilder sollten nicht größer sein als 2 MB/pro Bild):
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Reisepass oder Personalausweis
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Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
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EU-Kartenführerschein (beidseitig)
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Unterschrift (schwarz auf weißem Untergrund)
Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und Sie erhalten das Dokument ca. 10 Arbeitstage nach Antragstellung, zuzüglich der Dauer für den Postversand, an Ihre Nürnberger Adresse zugestellt.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: vor Ort
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg vorbei. Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.
Benötigte Unterlagen:
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Reisepass oder Personalausweis
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Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
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EU-Kartenführerschein
Internationale Führerscheine können außer bei der Führerscheinstelle auch bei den Bürgerämtern (Nord, Ost, Süd) beantragt werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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