Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Übereinkommen vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr und ist drei Jahre nach Ausstellung gültig.

Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.04.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.

In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Auskunft über die Notwendigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern, können Ihnen die Auslandsvertretungen der Länder oder die Automobilclubs geben.

Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.

Hinweis: Kartenführerschein notwenig

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. September 2002 ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ein Kartenführerschein notwendig. Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie diesen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Die Antragstellung muss mindestens SECHS WOCHEN VOR dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen, wenn noch ein Papierführerschein vorhanden ist.


Online-Antrag stellen

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss in Nürnberg liegen.
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein.
  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sollte eine Fahrerlaubnisklasse während der Gültigkeitsdauer des gewünschten internationalen Führerscheins ablaufen, wird dessen Gültigkeit bis zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse begrenzt.

Jetzt online internationalen Führerschein beantragen

Hier starten Sie den Online-Vorgang:

Gebühr (inklusive Versandkosten): 19,80 Euro. (Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 20,10 Euro)

Benötigte Unterlagen:

Folgende Unterlagen müssen Sie im nachfolgenden Online-Antrag als Foto hochladen. Sie können auch im Online-Antragsverfahren die Unterlagen fotografieren und direkt an uns übersenden lassen (Die Bilder sollten nicht größer sein als 2 MB/pro Bild):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • EU-Kartenführerschein (beidseitig)
  • Unterschrift (schwarz auf weißem Untergrund)

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und Sie erhalten das Dokument ca. fünf Werktage nach Antragstellung, zuzüglich der Dauer für den Postversand, an Ihre Nürnberger Adresse zugestellt.


Antrag vor Ort stellen

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne in einem der Bürgerämter Nürnbergs oder in der Führerscheinstelle, Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, vorbei. Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig.
Um bei einem der Bürgerämter einen Termin hierfür zu erhalten, müssen Sie diese per E-Mail kontaktieren.

Ein Termin in der Führerscheinstelle ist selbstständig online zu vereinbaren. Bitte wählen Sie hier das Anliegen "sonstiges Anliegen" aus.
Hier können Sie einen Termin online vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • EU-Kartenführerschein

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

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