Befristete Fahrerlaubnis verlängern

Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 und zum 19. Januar 2013 geändert.
Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).

Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei (derzeit innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer) im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.


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Verlängerung von C-Klassen

Gebühren:

Verlängerung

48,99 Euro

Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte

32,50 Euro

Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich

35,80 Euro

zzgl. Führungszeugnis

13,00 Euro

Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):

Im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird immer ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll telefonisch vorab bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck - nicht älter als 1 Jahr
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module

Verlängerung von D-Klassen

Gebühren:

Verlängerung

48,99 Euro

Führungszeugnis

13,00 Euro

Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte

32,50 Euro

Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich

35,80 Euro

Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll telefonisch vorab bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 50. Lebensjahr - nicht älter als ein Jahr
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann - nicht älter als ein Jahr
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

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Für Inhaber von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen der Klassen C und D:

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