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Gefährliche Tiere, Kampfhunde


Grüne Mamba

Erlaubnispflicht für Kampfhunde und andere gefährliche Tiere

Wer ein gefährliches Tier wildlebender Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

Tiere, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden (z.B. Schlangen, Großkatzen, Reptilien, Spinnen oder andere) fallen ggf. wegen einer artenspezifischen Gefährlichkeit unter den Begriff der gefährlichen Tiere wildlebender Art. Ihre Haltung ist dann erlaubnispflichtig.

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind

  • die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers; zum Nachweis ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig;
  • ein berechtigtes Interesse an der Tierhaltung,
  • die Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten, so dass keine Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann.

Kampfhunde

Foto eines weißen Bullterriers

Welche Hunderassen in Bayern als Kampfhunde einzustufen sind, ergibt sich aus der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung). Die in § 1 Abs. 1 KampfhundeVO genannten Kategorie 1-Hunde sind ausnahmslos erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Die in § 1 Abs. 2 KampfhundeVO genannten Kategorie 2-Hunde können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen für das Hundewesen vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Vom Ordnungsamt kann dann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, das mit Auflagen (z.B. kein Überlassen an andere Personen, Maulkorb) verbunden werden kann. Sie gelten dann nicht als Kampfhund. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Bitte erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt daher unbedingt vor dem Kauf eines solchen Tieres, ob dieses unter den Erlaubnisvorbehalt fällt und welche Voraussetzungen Sie für eine ordnungsgemäße Haltung schaffen müssen.

Weitere Informationen zu Kampfhunden und dem dazugehörigen Erlaubnisverfahren können Sie auch dem bereitgestellten Merkblatt, der Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO) und den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entnehmen.


Anträge / Formulare

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.

Dialog-Formulare online einreichen

1) Rufen Sie das Dialog-Formular auf und füllen es aus.
2) Im Verlauf werden Sie ggf. dazu aufgefordert Dokumente hochzuladen. Sie können diese einscannen und anhängen, oder mit dem Handy direkt abfotografieren.
3) Im letzten Schritt können Sie Ihre Eingaben überprüfen, bevor das Dialog-Formular an die Stadt Nürnberg übermittelt wird.

Fertig - Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungs-angelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 10 37 8, - 53 32,-30318

Telefax 0911 / 231 - 16 10 0

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