Jagd, Waffen, Sprengstoff, Fischerei
Wer in Deutschland jagen oder fischen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Dasselbe gilt für den Umgang mit Feuerwaffen und Sprengstoff.
Weitere Informationen, beispielsweise über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die verschiedenen Erlaubnisse erhalten zu können, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Jagd, Waffen, Sprengstoff, Fischerei
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 22 60
Telefax 0911 / 231 - 16 10 1
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular- Jagdschein
- Fischereischein
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- Waffenbesitzkarte
- Sprengstoffrecht
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