Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Wer in Deutschland jagen oder fischen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Dasselbe gilt für den Umgang mit Feuerwaffen und Sprengstoff.

Weitere Informationen, beispielsweise über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die verschiedenen Erlaubnisse erhalten zu können, finden Sie auf den folgenden Seiten.

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Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Sie können den Jagd- und Fischereischein, den kleinen Waffenschein sowie die Waffenbesitzkarte rund um die Uhr und ganz ohne Besuch bei uns beantragen.


Ein Mann angelt. Man sieht in Nahaufnahme seine Hände.

Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Einen Fischereischein erhalten Sie vom Ordnungsamt Nürnberg, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist und Sie die schriftliche Fischerprüfung abgelegt haben.


Ein Hochsitz an einem Feld.

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt zur Jagdausübung im Bundesgebiet sowie zum Erwerb von Jagdwaffen.


Feuerwerk in Nuernberg

Sprengstoffrecht

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (Wiederlader, Vorderladerschützen und Böller) umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).


Nahaufnahme einer Pistole, die jemand gerade lädt.

Kleiner Waffenschein

Wer eine Gas-, Schreckschuss-, und Signalwaffe (SRS-Waffe) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Grundstücks, also in der Öffentlichkeit bei sich tragen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein.


Eine Frau mit Zopf und Ohrenschutz schießt auf eine Zielscheibe.

Waffenbesitzkarte

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition erwerben, besitzen möchte oder erbt, benötigt eine Waffenbesitzkarte.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 22 60

Telefax 0911 / 231 - 16 10 1

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