Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer des Betriebes beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren. Hier finden Sie weitere Informationen.
Als zuständige Behörde für die Stadt Nürnberg ist das AELF Fürth-Uffenheim Ihr Ansprechpartner rund um die Erteilung einer Betriebsnummer. Bei speziellen Fragen zur Betriebsnummer wenden Sie sich bitte an das AELF Fürth-Uffenheim.
Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer können Sie direkt mit der Anzeige der Haltung von Nutztieren/Bienen an das Veterinäramt schicken, wir leiten den Antrag dann für Sie an das AELF Fürth-Uffenheim weiter.
Betriebliche Veränderungen oder Wechsel des Betriebsinhabers
Bei einer schon bestehenden Betriebsnummer sind Veränderungen innerhalb des Betriebes dem Veterinäramt Nürnberg und dem AELF Fürth-Uffenheim mitzuteilen. Darunter fallen insbesondere der Betriebsinhaberwechsel oder sonstige Veränderungen innerhalb des Betriebes sowie die Aufgabe der Tierhaltung.