Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Nutztierhaltung anzeigen

Beschreibung

Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer des Betriebes beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren.

Anzeigepflichtige Nutztiere sind:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
  • Pferde, Esel, andere Einhufer
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner
  • Tauben, Wachteln, Laufvögel
  • Bienen

Sie können die Nutztierhaltung online oder schriftlich beantragen.

Für die Online-Beantragung übermitteln Sie das zur Verfügung gestellte PDF-Formular über den Upload-Assistenten übermitteln.

Für die schriftliche Beantragung senden Sie bitte das ausgefüllte PDF-Formular mit der Post an das Ordnungsamt.

Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.

Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist, muss diese gegebenenfalls erweitert werden.

Es fallen keine Gebühren an.