Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Tierarzneimittel

Arzneimittelüberwachung

Tierärztliche Hausapotheken

Tierärzte müssen den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke vor Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Veterinäramt anzeigen. Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

Einzelhändler, Tierheilpraktiker

Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel für Tiere in den Verkehr bringen (z.B. Einzelhändler), sowie Personen, die dies selbständig und berufsmäßig tun (z.B. Tierheilpraktiker), müssen vor Beginn der Tätigkeit das Inverkehrbringen von Arzneimitteln beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren

Die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren unterliegt der Überwachung des Veterinäramtes. So sind der Bezug (tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege) und die Anwendungen von apothekenpflichtigen einschließlich verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Tierhalter zu dokumentieren.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 53 18<tel:09112315318>0911 / 231 - 53 10<tel:09112315310>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=64768>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

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