Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Führerscheinmuster Vorder- und Rückseite


Gebühren:

Sonderfahrberechtigung

Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
  • Ausbildungs- und Prüfbescheinigung

Hinweis

Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie vor der Ausstellung der Sonderberechtigung einen Kartenführerschein beantragen.


Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich auch der Termin „Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)“ gebucht werden muss.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Terminvereinbarung

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