Überprüfung der Fahreignung

Das Ordnungsamt überprüft die Kraftfahreignung von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Außerdem wird die Kraftfahreignung
von Inhabern einer Fahrerlaubnis überprüft, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen. Dazu gehören:


Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten

Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) oder Straftat(en) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?

Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Je nach eingetragener Punktzahl muss die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen eines Stufensystems (Fahreignungsbewertungssystems) bestimmte Maßnahmen ergreifen.

  1. Ermahnung: Beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Wer nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.
  2. Verwarnung: Beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Auch in dieser Stufe können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen; allerdings kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
  3. Entzug: Beim Erreichen von 8 oder mehr Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktegrenze entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.


Verstöße innerhalb der Probezeit

Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?

Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe sind bei Verkehrsverstößen bestimmte Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifen. Die Probezeit beträgt in der Regel 2 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.

  1. Anordnung eines Aufbauseminars: Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen erfolgt eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme ist verpflichtend, allerdings kann dadurch kein Punkt abgebaut werden.
  2. Verwarnung: Wer nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung. In dieser Stufe können Sie innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
  3. Entzug: Werden nach Ablauf der in der Verwarnung genannten Frist noch ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Verkehrsverstößen in der Probezeit entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.


Zweifel an der gesundheitlichen Eignung

Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde ein (fach-)ärztliches Gutachten zur Klärung der bestehenden Problematik anordnen. Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu sowie zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.


Trunkenheit im Verkehr

Sie sind wiederholt im Straßenverkehr alkoholisiert aufgefallen oder mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr Fahrrad gefahren? Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) an. Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu oder zu Abstinenznachweisen und zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr durch ein Gericht entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.


Einnahme von Betäubungsmitteln

Sie haben ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung wegen Drogenkonsums erhalten und haben nun Fragen zu Abstinenznachweisen, Drogenkontrollprogrammen oder den weiteren Ablauf? Dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums in der Vergangenheit durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.


Charakterliche Eignungszweifel

Hat die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Vorkommnissen im Straßenverkehr oder außerhalb des Straßenverkehrs Erkenntnisse, die auf einen Mangel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hinweisen, so kann sie eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anordnen.
Wenn Sie ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung erhalten und nun Fragen dazu oder zum weiteren Ablauf haben, dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.


Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen? Sie haben bereits Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der Führerscheinstelle gestellt?

Wenn nein, lesen Sie bitte hier weiter:

Wenn ja, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung darüber, welche Voraussetzungen Sie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfüllen müssen.

FAQs

Wann muss ich ein ärztliches Gutachten vorlegen?

In bestimmten Einzelfällen, z.B. bei Alkohol- oder Betäubungsmittelauffälligkeit, verschiedenen Krankheiten kann Ihnen die Führerscheinstelle ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung die Fahrerlaubnis nicht erteilen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um z.B. eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln auszuschließen. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie übernehmen.

Wann muss ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen?

Auch hier gilt: In bestimmten Einzelfällen wird die Führerscheinstelle von Ihnen fordern, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen, beispielsweise wenn
- Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder
- Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben oder
- Sie bereits wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind oder
- Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Betäubungsmitteleinfluss geführt hatten oder
- für Sie 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind.

Sie können nach Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen. Auch hierfür tragen Sie die Kosten.

Wie kann ich ein negatives Gutachten vermeiden?

Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist und bereiten Sie sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist, dass Sie sich mit der der Entziehung zu Grunde liegenden Verfehlung auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Dazu sollten Sie die kompetente Hilfe z.B. von Verkehrspsychologen, Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen suchen. Diese können Ihnen individuell geeignete Schulungen empfehlen.

Muss ich eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?

In der Regel ist keine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Eine theoretische und/oder praktische Prüfung ist jedoch abzulegen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Wenn Sie eine Prüfung ablegen müssen, sollten Sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen, die die Prüfung in Theorie und Praxis organisiert. Sie benötigen keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbaren individuell die Vorbereitung auf die Prüfung.

Was passiert mit meiner Fahrerlaubnis auf Probe?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endete die Probezeit. Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht bereits in einem früheren Verfahren eine Verlängerung erfolgt ist.
Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme Voraussetzung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis auf Grund einer Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln entzogen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

Was passiert mit meiner ausländischen Fahrerlaubnis?

Ihr Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ist durch Beschluss/Urteil eines deutschen Strafgerichts erloschen. Sie dürfen auch nach Ablauf der Sperrfrist mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen, wenn Ihnen eine deutsche Führerscheinstelle keine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Führen Sie dennoch ein Kraftfahrzeug nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland, müssen Sie ohne die entsprechende Erlaubnis mit einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

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