Das Ordnungsamt überprüft die Kraftfahreignung, wenn nach einem Führerscheinentzug oder nach einem freiwilligen Verzicht der Führerschein neu beantragt wird.
Außerdem wird die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis überprüft, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen.
Dazu gehören:
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Fahreignung.
Fahren mit E-Scootern
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeug, nicht wie ein normales Fahrrad.
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
Ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben. Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, aber ratsam.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkohol- und Cannabisgrenzwerte wie für Autofahrer.
Bei Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Cannabis werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen
Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten
Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) oder Straftat(en) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?
Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Je nach eingetragener Punktzahl muss die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen eines Stufensystems (Fahreignungsbewertungssystems) bestimmte Maßnahmen ergreifen:
Ermahnung
Beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Wer nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen. Mit der Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Verwarnung
Beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Auch in dieser Stufe können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen; allerdings kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
Entzug
Beim Erreichen von 8 oder mehr Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweise zum Tattagsprinzip
Die Fahrerlaubnisbehörde beachtet bei den zu treffenden Maßnahmen das Tatttagsprinzip. Das bedeutet, dass der Punktestand zum Datum der letzten Tat berechnet wird. Es ist somit unerheblich, ob frühere Punkte in der Zeit zwischen der letzten Tat und der zu treffenden Maßnahme gelöscht wurden. Diese zählen für die Maßnahme mit.
Wird eine Tat mit einem Punkt bewertet, wird diese nach 2,5 Jahren ab dem Datum der Rechtskraft getilgt. Wurde eine Tat mit 2 Punkten bewertet, ist diese nach 5 Jahren ab dem Datum der Rechtskraft getilgt.
Fahreignungsseminar
Unabhängig von den Tilgungsfristen haben Sie die Möglichkeit freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dieses wird von verschiedenen Fahrschulen angeboten. Sollten Sie bei Abschluss des Seminars nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister erreicht haben, kann mit der Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde der Punktestand um einen Punkt reduziert werden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktegrenze entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.
Cannabis im Straßenverkehr
Zum 01. April 2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde auch die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert. Dort ist nun die Klärung von Eignungszweifeln bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis neu geregelt.
Dazu geben wir folgende Hinweise:
- Zurückliegende Entzüge oder Verzichte auf die Fahrerlaubnis sind bestandskräftig und werden nicht neu "aufgerollt" oder überprüft. Deshalb muss bei einem zurückliegenden Entzug oder Verzicht wegen Fahrens unter Einfluss von Cannabis ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
- Bei der Bearbeitung des Antrags wird geprüft, ob zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Begutachtung der Fahreignung erforderlich ist oder nicht. Die Behörde kann dazu vorab keine Aussage treffen, sondern erst, wenn der Antrag gestellt wurde und die erforderlichen Unterlagen dazu vorliegen.
- Derzeit laufende Verfahren werden im Rahmen der Bearbeitung nach der neuen Rechtslage geprüft. Die Bearbeitung kann sich bei bestimmten Fällen verzögern, da dazu ggf. weitere rechtliche Vorgaben in Ausarbeitung sind, die noch abgewartet werden müssen.
Auch nach der Legalisierung von Cannabis darf man unter aktivem Einfluss von Cannabis nicht im Straßenverkehr teilnehmen. Bei Verstößen, also bei einer Überschreitung des Grenzwerts, handelt man ordnungswidrig und es werden Geldbußen und Fahrverbote verhängt. In besonders schweren Fällen oder bei mehrmaligen Fahrten kommt es zudem zur Überprüfung der Fahreignung durch die Behörde und es kann eine MPU angeordnet werden.
Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut. Zum 22. August 2024 wurde nun das Straßenverkehrsgesetz ergänzt. Wer ein Kraftfahrzeug mit diesem Wert oder darüber führt, handelt ordnungswidrig.
Bitte beachten Sie, dass je nach Menge und Häufigkeit des Konsums sowie THC-Gehalt des konsumierten Cannabis ein unterschiedlicher THC-Wert im Blut erreicht wird. Auch die Abbauzeiten des Stoffes im Blut sind von Person zu Person unterschiedlich. So kann auch nach länger zurückliegendem Konsum ein THC-Wert oberhalb des Grenzwertes erreicht werden.
Innerhalb der Probezeit darf kein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis geführt werden. Der Grenzwert greift hier nicht. Bei Verstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die strafrechtlich geahndet werden (Geldbuße, Fahrverbot) und von der Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Mit weiteren Maßnahmen ist zu rechnen (beispielsweise Probezeitverlängerung um zwei Jahre, Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar).
Es muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Behörde prüft nach Antragstellung alle Unterlagen und informiert dann darüber, was zu tun ist, damit die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
Bei Verschreibung von Cannabis als Medikament prüft die Fahrerlaubnisbehörde zuerst, ob wegen der Grunderkrankung Zweifel an der Fahreignung bestehen. Außerdem wird geprüft, ob das Medikament so wie verordnet eingenommen wird. Dazu müssen bei der Behörde ärztliche Berichte vorgelegt werden. Deshalb ist der Behörde immer mitzuteilen, wenn Cannabis als Medikament eingenommen wird.
Verstöße innerhalb der Probezeit
Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?
Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Die Probezeit beträgt in der Regel 2 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Bei Verkehrsverstößen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergreift die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen:
Anordnung eines Aufbauseminars
Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen erfolgt eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Die Teilnahme ist verpflichtend, allerdings kann dadurch kein Punkt abgebaut werden.
Verwarnung
Wer nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung. In dieser Stufe können Sie innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Entzug
Werden nach Ablauf der in der Verwarnung genannten Frist noch ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Verkehrsverstößen in der Probezeit entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde ein (fach-)ärztliches Gutachten zur Klärung der bestehenden Problematik anordnen.
In Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung sind die am häufigsten vorkommenden Erkrankungen aufgeführt, welche die Fahreignung beeinträchtigen.
Nicht aufgeführt sind Erkrankungen, die seltener vorkommen. Diese können jedoch im Einzelfall ebenfalls die Fahreignung beeinträchtigen (beispielsweise Krebserkrankungen mit starken körperlichen Einschränkungen, sehr starke Formen von Morbus Crohn oder starke Formen von ADHS).
Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu sowie zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Sie sind wiederholt im Straßenverkehr alkoholisiert aufgefallen? Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) an.
Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu oder zu Abstinenznachweisen und zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr durch ein Gericht entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt beim Fahren von Auto, E-Scooter und anderen Kraftfahrzeugen ein Grenzwert von 0,0 Promille.
Für alle anderen gelten folgende Grenzwerte:
Kfz / E-Scooter
Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autos, weil E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Ab einem Wert von 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Bei erstmaligem Verstoß drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Fahrrad
Für Fahrräder gibt es keine feste 0,5-Promille-Grenze. Ab einem Wert von 1,6 Promille muss die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung zur Überprüfung Ihrer Fahreignung anordnen.
Einnahme von Betäubungsmitteln
Bereits der einmalige Konsum von harten Drogen (beispielsweise Amphetamin, Methamphetamin, Kokain oder Ecstasy) führt zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen.
Haben Sie ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung wegen Drogenkonsums erhalten und nun Fragen zu Abstinenznachweisen, Drogenkontrollprogrammen oder den weiteren Ablauf? Dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums in der Vergangenheit durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Charakterliche Eignungszweifel
Hat die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Vorkommnissen im Straßenverkehr oder außerhalb des Straßenverkehrs Erkenntnisse, die auf einen Mangel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hinweisen, so kann sie eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anordnen.
Wenn Sie ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung erhalten und nun Fragen dazu oder zum weiteren Ablauf haben, dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Fahreignung.
In bestimmten Einzelfällen, zum Beispiel bei Alkohol- oder Betäubungsmittelauffälligkeit, verschiedenen Krankheiten kann Ihnen die Führerscheinstelle ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung die Fahrerlaubnis nicht erteilen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um beispielsweise eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln auszuschließen. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie übernehmen.
Auch hier gilt: In bestimmten Einzelfällen wird die Führerscheinstelle von Ihnen fordern, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen, beispielsweise wenn...
- Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder
- Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben oder
- Sie bereits wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind oder
- Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Betäubungsmitteleinfluss geführt hatten.
Sie können nach Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen. Auch hierfür tragen Sie die Kosten.
Die Fahrerlaubnis kann in bestimmten Fällen unmittelbar durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden.
Ein Gericht entzieht die Fahrerlaubnis in der Regel bei folgenden Straftaten:
- Trunkenheit im Verkehr mit einem Kraftfahrzeug ab 1,1 Promille
- Schwere Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs, zum Beispiel grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, das Leib und Leben anderer gefährdet
- Schwere Fälle der Unfallflucht, zum Beispiel bei besonders hohem Sachschaden, erheblicher Verletzung von Personen oder unter dem Einfluss von Alkohol (auch unter 1,1 Promille)
- Schwere Fälle der Nötigung im Straßenverkehr oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr, zum Beispiel Drängeln oder gefährliches Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer
Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis in folgenden Fällen unmittelbar entziehen:
- Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
- Fahren unter Einfluss von harten Drogen (zum Beispiel Kokain, Heroin, Amphetamin, Ecstasy, MDMA, Crystal)
Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist und bereiten Sie sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist, dass Sie sich mit der der Entziehung zu Grunde liegenden Verfehlung auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Dazu sollten Sie die kompetente Hilfe von Verkehrspsychologen, Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen suchen. Diese können Ihnen individuell geeignete Schulungen empfehlen.
In der Regel ist keine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Eine theoretische und/oder praktische Prüfung ist jedoch abzulegen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Wenn Sie eine Prüfung ablegen müssen, sollten Sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen, die die Prüfung in Theorie und Praxis organisiert. Sie benötigen keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbaren individuell die Vorbereitung auf die Prüfung.
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endete die Probezeit. Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht bereits in einem früheren Verfahren eine Verlängerung erfolgt ist.
Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme Voraussetzung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis auf Grund einer Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln entzogen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ist durch Beschluss/Urteil eines deutschen Strafgerichts erloschen. Sie dürfen auch nach Ablauf der Sperrfrist mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen, wenn Ihnen eine deutsche Führerscheinstelle keine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Führen Sie dennoch ein Kraftfahrzeug nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland, müssen Sie ohne die entsprechende Erlaubnis mit einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
