Überprüfung der Fahreignung
Das Ordnungsamt überprüft die Kraftfahreignung von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Außerdem wird die Kraftfahreignung
von Inhabern einer Fahrerlaubnis überprüft, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen. Dazu gehören:
Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten
Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) oder Straftat(en) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?
Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Je nach eingetragener Punktzahl muss die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen eines Stufensystems (Fahreignungsbewertungssystems) bestimmte Maßnahmen ergreifen.
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Ermahnung:
Beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Wer nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.
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Verwarnung:
Beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Auch in dieser Stufe können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen; allerdings kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
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Entzug:
Beim Erreichen von 8 oder mehr Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktegrenze entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.
Verstöße innerhalb der Probezeit
Sie haben Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und dafür Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten?
Im Fahreignungsregister werden die mit Punkten bewerteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe sind bei Verkehrsverstößen bestimmte Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifen. Die Probezeit beträgt in der Regel 2 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.
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Anordnung eines Aufbauseminars:
Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen erfolgt eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme ist verpflichtend, allerdings kann dadurch kein Punkt abgebaut werden.
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Verwarnung:
Wer nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung. In dieser Stufe können Sie innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
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Entzug:
Werden nach Ablauf der in der Verwarnung genannten Frist noch ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Verkehrsverstößen in der Probezeit entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde ein (fach-)ärztliches Gutachten zur Klärung der bestehenden Problematik anordnen. Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu sowie zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Trunkenheit im Verkehr
Sie sind wiederholt im Straßenverkehr alkoholisiert aufgefallen oder mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr Fahrrad gefahren? Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) an. Falls bei Ihnen ein derartiges Gutachten gefordert wurde und Sie nun Fragen dazu oder zu Abstinenznachweisen und zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr durch ein Gericht entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Einnahme von Betäubungsmitteln
Sie haben ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung wegen Drogenkonsums erhalten und haben nun Fragen zu Abstinenznachweisen, Drogenkontrollprogrammen oder den weiteren Ablauf? Dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Falls Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums in der Vergangenheit durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, erfolgt eine Überprüfung Ihrer Fahreignung im Rahmen Ihres Antrags auf Neuerteilung.
Charakterliche Eignungszweifel
Hat die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund von Vorkommnissen im Straßenverkehr oder außerhalb des Straßenverkehrs Erkenntnisse, die auf einen Mangel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hinweisen, so kann sie eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anordnen.
Wenn Sie ein Schreiben oder eine Anordnung zur Begutachtung erhalten und nun Fragen dazu oder zum weiteren Ablauf haben, dann können Sie sich schriftlich oder per Kontaktformular an uns wenden.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen? Sie haben bereits Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der Führerscheinstelle gestellt?
Wenn nein, lesen Sie bitte hier weiter:
Wenn ja, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung darüber, welche Voraussetzungen Sie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfüllen müssen.