Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Im Sachgebiet Gewerbewesen nehmen wir gewerberechtliche Meldungen entgegen, erteilen Erlaubnisse und überwachen die Gewerbstätigkeit.

Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten.

Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

Beachten Sie unsere Online-Angebote

Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.


Unsere Aufgaben sind im Einzelnen:

Security © RyanMcGuire, pixabay

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Bedienung serviert Essen für die Gäste im Restaurant. © DENIS STANKOVIC / S-MOTIVE / AdobeStock

Gaststätten

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Werden dabei alkoholische Getränke ausgegeben, ist eine Erlaubnis erforderlich.

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Gewerbeformular © RDNE Stock project, Pexels

Gewerbean-, ab- und -ummeldung

Sie sind verpflichtet, den Beginn, eine Änderung und die Beendigung einer selbständigen Tätigkeit im stehenden Gewerbe sowie eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden anzuzeigen.

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Ein Mann sitzt an seinem Laptop am Schreibtisch. © pixabay

Gewerbeauskunft

Hier können Sie Auskünfte aus dem Gewerberegister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeauskunft.html>

gewerbliche Bestimmungen © pexels

Gewerbeüberwachung

Die Gewerbeüberwachung führt Maßnahmen zur Einhaltung der gewerbe- bzw. handwerkrechtlichen Bestimmungen bis hin zu Gewerbe- und Handwerksuntersagungen sowie Bußgeldverfahren durch.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeueberwachung.html>

Bäcker beim Brötchenbacken © pixabay.com

Handwerk

Zur selbständigen Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie neben der Gewerbemeldung beim Ordnungsamt eine Eintragung in der Handwerksrolle bzw. eine Anzeige bei der Handwerkskammer veranlassen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/handwerk.html>

Junges Paar beim weihnachtlichen Einkaufsbummel. © Adobestock

Ladenschlussgesetz

Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den Kundenverkehr offen zu halten. Ausnahmen finden Sie hier.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/ladenschlussgesetz.html>

Baupläne © RainerSturm / pixelio.de

Makler, Bauträger und Baubetreuer

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Paragraphen 34c der Gewerbeordnung ist von der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/makler.html>

Marktleben am Wochenmarkt in Nürnberg © CTZ Nürnberg

Messen und Märkte

Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen und Märkte können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewerberechtlich festgesetzt werden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/messen_maerkte.html>

Abbildung eines Pfandleihhaussschildes © Karl-Heinz Laube / PIXELIO

Pfandleiher

Für den Betrieb eines Pfandleiher- oder eines Pfandvermittlergeschäfts ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/pfandleiher.html>

Prostitution © pixabay

Prostitution

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung) ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/prostitution.html>

Bunt beleuchtete Stände für Süßigkeiten oder Langos vor der Friedenskirche © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Reisegewerbe

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reisegewerbe.html>

Reiseveranstalter © pixabay

Reiseveranstalter

Für den Betrieb eines Reisebüros bzw. die Tätigkeit als Reiseveranstalter ist grundsätzlich eine Insolvenzversicherung erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reiseveranstalter.html>

Spielhalle © pixabay

Spielhallen

Für das Betreiben einer Spielhalle und das Aufstellen von Geldspielgeräten ist unter anderem eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/spielhallen_und_geldspielgeraete.html>

Abbildung eines unter den Hammer kommenden Hauses © Thorben Wengert / PIXELIO

Versteigerer

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/versteigerer.html>

Café-Mobil © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Wanderlager

Für die Veranstaltung eines Wanderlagers ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Wenn auf die Veranstaltung öffentlich angekündigt werden soll, ist diese beim Ordnungsamt zwei Wochen vorher anzuzeigen.

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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 68 60<tel:09112316860>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>