Kontrast Hilfe zur Nutzung dieser Seite

Gewerbe

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Gaststätte etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten. Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe lediglich nebenberuflich ausgeübt wird bzw. ob mit der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wird.

Bei Personengesellschaften, wie BGB, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.

Verlängerte Bearbeitungsdauer für Gewerbemeldungen

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden schriftlichen Gewerbemeldungen kommt es derzeit leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Bitte reichen Sie Ihre Gewerbemeldungen rechtzeitig ein und sehen Sie bitte von telefonischen Rückfragen ab.


Ausrufezeichen

Wichtiger Hinweis zu Eintragungen im Gewerberegister

Immer wieder erhalten Firmen Schreiben über Eintragungen in Gewerberegister/Gewerbeverzeichnisse (z.B. Eintragung Zentrales Gewerberegister, Zentralisierung gewerblicher Daten), die den Eindruck erwecken, dass es sich um eine Behörde und ein vorgeschriebenes Register handelt (z.B. zentrales Gewerberegister, Nuernberg.Gewerbe-Meldung.de).

Es handelt sich hierbei n i c h t um offizielle Schreiben einer Behörde oder vorgeschriebener Register. Es besteht deshalb keine Pflicht, auf solche Schreiben seine Gewerbedaten mitzuteilen. Das Gewerberegister wird ausschließlich bei den Gemeinde-/Stadtverwaltungen geführt und aus den nach der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Gewerbean-, -um-, und –abmeldungen gebildet.

Das Ordnungsamt hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Schreiben zu unterbinden oder auf ausgefüllte Schreiben einzuwirken. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de) zu wenden.



Hinweis:

Bei den folgenden Seiten handelt es sich um richtungsweisende Informationen. Die einzelnen Sachgebiete sind teilweise sehr umfangreich. Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Zusätzlich wird für die Ausübung folgender Tätigkeiten eine besondere Erlaubnis benötigt:

  • Reisegewerbe
  • Pfandleiher
  • Bewacher
  • Versteigerer
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 68 60

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kontaktformular

Mehr zum Thema

Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbe.html>