Sie können die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten online, schriftlich oder vor Ort beantragen.
Für die Online-Beantragung können Sie alle erforderlichen Unterlagen über den Upload-Assistenten übermitteln.
Sie können auch alle Unterlagen mit der Post an das Ordnungsamt senden.
Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
