Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden

Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren

  • Beginn,
  • Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Stadt Nürnberg) und
  • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, um- oder abmeldung vorgenommen werden.

Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden

Alle Informationen über eine Gewerbean-, um- oder abmeldung finden Sie unter folgenden Links:

Hinweis

Gewerbean-, um- und abmeldungen können grundsätzlich auch bei den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd vorgenommen werden. Sofern für eine Gewerbean- oder ummeldung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist kann diese nur im Ordnungsamt vorgenommen werden.

Zweitschrift der Gewerbemeldung beantragen

Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

  • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/dienstleistung/zweitschrift_der_gewerbemeldung_beantragen.html>

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 68 60<tel:09112316860>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

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