Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren
- Beginn,
- Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Stadt Nürnberg) und
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden
anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, um- oder abmeldung vorgenommen werden.
Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden
Alle Informationen über eine Gewerbean-, um- oder abmeldung finden Sie unter folgenden Links:
Hinweis
Gewerbean-, um- und abmeldungen können grundsätzlich auch bei den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd vorgenommen werden. Sofern für eine Gewerbean- oder ummeldung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist kann diese nur im Ordnungsamt vorgenommen werden.
Zweitschrift der Gewerbemeldung beantragen
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 68 60<tel:09112316860>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>
