Sondernutzungsrichtlinie Altstadt
Wichtige Informationen zu Sondernutzungen in der Altstadt
Seit dem 01.01.2020 gilt aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 23.10.2019 die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt (Sondernutzungsrichtlinie Altstadt)“.
Aufgrund dieser Richtlinie sind in der ganzen Altstadt folgende Sondernutzungen im öffentlichen Raum nicht mehr zulässig:
-
das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeflächen (z. B. Dreieckständer, Klappständer, Plakatwerbung, Symbolwerbung, sogenannte „Kundenstopper“), die nicht der Wahlwerbung dienen.
-
nicht-stadteigene Fahrradständer.
-
Warenausstellungsvorrichtungen über 90 cm Tiefe.
-
Warenautomaten im Luftraum.
-
Warenausstellungsvorrichtungen, die sich nicht direkt am Gebäude befinden oder über die Ladenfront hinausreichen.
Weitere unerlaubte Sondernutzungen in bestimmten Zonen der Altstadt können der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt entnommen werden.
- Sondernutzungsrichtlinie Altstadt <https://www.nuernberg.de/imperia/md/liegenschaftsamt/dokumente/la3/sondernutzung/sondernutzungsrichtlinie_altstadt.pdf> (PDF, 106 KB)
Wenn Sie nicht zulässige Sondernutzungen trotzdem ohne Genehmigung ausüben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht rechnen.
Weitere Informationen zum Stadtratsbeschluss vom 23.10.2019 finden Sie hier:
- Sondernutzungsrichtlinie Altstadt </imperia/md/liegenschaftsamt/dokumente/la3/sondernutzung/sondernutzungsrichtlinie_altstadt.pdf> (PDF, 106 KB)
- Zonenübersichtsplan Altstadt </imperia/md/liegenschaftsamt/dokumente/la3/sondernutzung/zonenubersichtsplan_altstadt.pdf> (PDF, 449 KB)
- Strassenverzeichnis Altstadt </imperia/md/liegenschaftsamt/dokumente/la3/sondernutzung/strassenverzeichnis_altstadt.pdf> (PDF, 47 KB)
- Infoflyer Sondernutzung Altstadt </imperia/md/liegenschaftsamt/dokumente/la3/sondernutzung/infoflyer_sondernutzung_altstadt_nuernberg.pdf> (PDF, 701 KB)