Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt


Trittstufen / Lichtschächte

Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen (z. B. Bodenhülsen) sowie Treppenanlagen in bzw. auf öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtige Sondernutzungen.

Der Antrag ist grundsätzlich vom Bauherrn oder Gebäudeeigentümer zu stellen. Als Ausgleich ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Diese jährliche Gebühr kann mit dem 25-fachen Betrag kapitalisiert werden.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 75 00<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=47648>
Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag von 8:30 - 15:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

  • Ansprechpartner<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/ansprechpartnerla4.html>