Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

Infostände

Infostände in der Innenstadt während des Christkindlesmarkts:

Während des Christkindlesmarkts stehen Standorte für Infostände in der Innenstadt vor allem an Samstagen nur begrenzt zur Verfügung. Das Liegenschaftsamt wird diese deshalb für die Samstage 29.11., sowie 06., 13. und 20.12.2025 wie folgt vergeben:

Um Antragstellung bis spätestens 20.10.2025 wird gebeten. Über die Zuweisung der Standorte entscheidet das Liegenschaftsamt. Vorrang haben dabei Infostände zur Sammlung von Unterschriften für Bürgerbegehren oder für die Zulassung zur Kommunalwahl 2026 und Infostände für Wahlwerbung. Im Rahmen dieses Verfahrens nicht vergebene und noch freie Plätze werden wie üblich nach Datum des Antragseingang vergeben.

Zur Information über politische, kulturelle oder gemeinnützige Institutionen wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. In den Fußgängerzonen ist dies nur an bestimmten festgelegten Plätzen möglich.

Die Flächengröße ist auf 9 qm beschränkt.

Durch die genehmigte Sondernutzung darf es zu keiner Verschmutzung der öffentlichen Fläche kommen.

Bei Anträgen für befristete Sondernutzungen (z.B. Infostände, Promotionaktionen etc.) und für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine rechtzeitige Antragstellung nötig.

Befristete Sondernutzungen sollten mindestens 4 Wochen und Veranstaltungen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden, da hier weitere Behörden beteiligt werden müssen.

Eine Bearbeitung zu kurzfristig eingereichter Anträge ist aufgrund hoher Antragszahlen bzw. großem Bearbeitungsaufwand nicht möglich.

Für eine zügige Bearbeitung ist es weiterhin nötig, dass eingereichte Anträge alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum und Größe bzw. Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten.