Über-/ Unterbauungen / Leitungen

Überbau oder Unterbau von Verkehrsflächen mit Balkonen, Erkern, mit Kellern, Schächten oder Leitungen Die Überbauung oder der Unterbau von Flächen kann mit Vertrag zugunsten des Gebäudeeigentümers erlaubt werden. Als Ausgleich ist eine Entschädigung zu bezahlen. Diese jährliche Gebühr kann mit dem 25-fachen Betrag kapitalisiert werden.

Schriftlicher, formloser Antrag mit Beschreibungen und Plänen.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 75 00

Telefax 0911 / 231 - 75 01

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