Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

Erholungsflächen

Erholung © Ute Speri

Die Stadt Nürnberg vermietet aus ihren unbebauten Grundstücken Teilflächen als sogenannte Erholungsflächen.

    Es handelt sich dabei um temporäre Zwischennutzungen, bis die Flächen einem endgültigen Verwendungszweck zugeführt werden.

    Die Flächen sind keine ausgewiesenen Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz und haben in der Regel weder Strom- noch Wasseranschluss.
    Die zu entrichtende Miete wird nach der jeweiligen Flächengröße berechnet und ist im Voraus zu entrichten. Der derzeitige Satz für Erholungsflächenmieten beträgt im Stadtgebiet einheitlich 1,35 €/m²/Jahr.

    Abhängig von der Lage der Fläche kann in Abstimmung mit der Stadtverwaltung gegebenenfalls ein kleines Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen errichtet werden.

    Kontakt:

    Liegenschaftsamt

    Abteilung Immobilienverwaltung

    Hallplatz 290402 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 2 31-24 12<tel:09112312412>09 11 / 2 31-26 78<tel:09112312678>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=91001>
    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
    oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kleingarten in einer Kleingartendaueranlage

    Bei Interesse an einem Kleingarten in einer Kleingartendaueranlage, wenden Sie sich bitte an den Stadtverband der Kleingärtner.