Tisch- und Stuhlaufstellungen (Freischankflächen)

Tisch- und Stuhlaufstellungen (Freischankflächen) werden nur genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Die Freischankfläche muss durch das Ordnungsamt erlaubt werden. Die Gestaltung der Möblierung muss in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Bauhof 5, sowie mit dem Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, erfolgen. Es darf nur hochwertige Bestuhlung (keine Sitzbänke) aufgestellt werden (i. d. R. Metall oder Holz). Es sollen keine Vollkunststoffmöbel oder Möbel in grellen Farben aufgestellt werden. Auf die Gestaltungsempfehlungen wird hingewiesen.
Die Verwendung von Heizpilzen und anderen Heizungen, sowie das Aufstellen von Zelten und ähnlichen Einrichtungen (z. B. Planen) ist untersagt.

Freischankflächen größer als 40 qm sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Die Zuständigkeit der Bauordnungsbehörde ergibt sich aus Art. 57 Abs. 1 Ziffer 15 Buchstabe d) Bayerische Bauordnung (BayBO).

Ansprechpartner ist hier die

Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 30 00

Telefax 0911 / 231 - 30 10


Flächen Außenbestuhlung

Wenn die Fläche der Außenbestuhlung die Fläche des Gastraumes erheblich überschreitet, muss eine Stellplatzablösung geprüft werden.
Zusammen mit dem Antrag, ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab z. B. 1:1000 oder 1:100) einzureichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Prüfung der Freischankfläche nur nach Einreichung vollständiger und aussagekräftiger Unterlagen erfolgen kann.
Die Außenbestuhlung wird in der Zeit vom 01. Februar bis 15. November zugelassen.


Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 75 00

Telefax 0911 / 231 - 75 01

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