Allgemeine Hinweise
Das Liegenschaftsamt betreut den im Eigentum der Stadt Nürnberg oder der von ihr verwalteten Stiftungen stehenden privaten Grundbesitz. Die Verwaltung der Grundstücke im Außenbereich der Stadt Nürnberg ist den Bürgerämtern übertragen. Daneben erteilt das Liegenschaftsamt Sondernutzungserlaubnisse für Nutzungen auf oder unter öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen sowie für private Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
