Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt


Miete/ Pacht

Allgemeine Hinweise

Das Liegenschaftsamt betreut den im Eigentum der Stadt Nürnberg oder der von ihr verwalteten Stiftungen stehenden privaten Grundbesitz. Die Verwaltung der Grundstücke im Außenbereich der Stadt Nürnberg ist den Bürgerämtern übertragen. Daneben erteilt das Liegenschaftsamt Sondernutzungserlaubnisse für Nutzungen auf oder unter öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen sowie für private Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.

Die stadt- und stiftungseigenen Mietwohnungen und Stellplätze in stadteigenen Garagen oder auf stadteigenen Grundstücken verwaltet im Auftrag des Liegenschaftsamtes die gfg Nürnberg – Gesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH , Markgrafenstr. 25, 90459 Nürnberg, Telefon 0911/214679-4. Im Liegenschaftsamt ist die Grundstücksverwaltung in die Bereiche Nord und Süd aufgeteilt.

Für Nutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen sowie für Veranstaltungen auf diesen Flächen steht das Dienstleistungsbüro Veranstaltungen des Amtes zur Verfügung.

Die Anmietungen für die Stadt Nürnberg, Verpachtung von Gaststätten, Kiosken, Kleingartenflächen, Verwaltung von Teil- und Sondereigentum nimmt der Sonderbereich in der Abteilung Liegenschaftsverwaltung wahr, der auch für Dienstwohnungen und die Vergabe bestimmter Werberechte auf Grundstücken zuständig ist.

Mehr zum Thema

  • Bürgeramt Ost<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/buergeramt_ost.html>
  • Bürgeramt Süd<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/buergeramt_sued.html>
  • Bürgeramt Nord<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/buergeramt_nord.html>