Werbung bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen nichtkommerzieller Institutionen z.B. aus politischen, kulturellen oder religiösen Gründen, die im öffentlichen Interesse sind und für die kein Eintrittsgeld erhoben wird, kann eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Plakatständern für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden.

Plakatieren an Zäunen, Hauswänden, Bäumen etc. für kommerzielle Veranstaltungen ist nach der Anschlägeverordnung verboten. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet.

Für Zirkus- oder Theaterunternehmen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung von der Anschlägeverordnung erteilt werden. Diese Genehmigung berechtigt dazu, Plakattafeln an Zäunen auf Privatgrund, die entlang des Straßenraumes stehen, anzubringen (max. 100 Stellen und längstens 14 Tage vor Gastspielbeginn und bis zum Ende der Veranstaltung). Die Zustimmung der privaten Grundstückseigentümer ist vorher einzuholen.

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