Innenstadt
Warenauslagen werden nur genehmigt, wenn sie eine Tiefe von 90 cm, eine Höhe von 1,90 m sowie eine Gesamtbreite von max. der Hälfte der Gebäudefront (die dem jeweiligen Geschäft zuzurechnen ist) nicht überschreiten und sich direkt am Gebäude befinden. Die Gestaltungsleitlinien für die Nürnberger Innenstadt sind zu beachten.
