Sondernutzungen
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund personeller Engpässe kann es zu längeren Bearbeitungszeiten und zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen.
Unsere Sachbearbeiter für Sondernutzungen sind bis auf Weiteres nur noch montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr telefonisch direkt erreichbar.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Sachstand oder Status Ihres Antrags oder Ihrer Anfrage ab; wir kommen auf Sie zu.
Beachten Sie, dass Ihr vollständiger Antrag rechtzeitig – vier Wochen vor der geplanten Sondernutzung bzw. zwei Monate vor größeren Veranstaltungen – bei uns vorliegen sollte. Wir behalten uns ausdrücklich vor Anträge abzulehnen, die nicht rechtzeitig gestellt worden sind.
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Grundsätzlich müssen für die Genehmigung Gebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben werden. Diese sind im Sondernutzungsgebührenverzeichnis aufgelistet.
Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Antragstellung im Bereich der Bürgerämter
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Unerlaubte Sondernutzungen
Bestimmte Nutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht genehmigungsfähig. Wenn Sie diese Sondernutzungen trotzdem ohne Genehmigung ausüben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen und Veranstaltungen
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Hotline
Telefon 09 11 / 2 31 - 75 00
Telefax 09 11 / 2 31 - 75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularÖffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
- Sondernutzungssatzung <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_710.pdf> (PDF, 42 KB)
- Sondernutzungsgebührensatzung <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_711.pdf> (PDF, 27 KB)
- Sondernutzungsgebührensatzung - Anlage 1 <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_711a1.pdf> (PDF, 37 KB)
- Sondernutzungsgebührensatzung - Anlage 2 <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_711a2.pdf> (PDF, 32 KB)
- Sondernutzungsgebührensatzung - Anlage 3 <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_711a3.pdf> (PDF, 22 KB)
- Verordnung über öffentliche Anschläge <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_028.pdf> (PDF, 65 KB)