Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

Sondernutzungen

Plakatierung anlässlich des Bürgerbegehrens „Mietwucher stoppen“:

Im Zeitraum 13.12.2025 bis 10.01.2026 dürfen die im Nürnberger Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen an bis zu 500 Standorten im Stadtgebiet gebührenfrei Plakate zum Thema des Bürgerbegehrens aufstellen. An jedem Standort ist ein Aufkleber gut sichtbar anzubringen.

Anträge können beim Liegenschaftsamt über das Online-Formular oder formlos (per E-Mail) gestellt werden. Die Aufkleber werden zusammen mit der Genehmigung verschickt oder können beim Liegenschaftsamt persönlich abgeholt werden.

Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahl am 08.03.2026:

Parteien, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen ab Samstag, den 24.01.2026 an bis zu 500 Standorten im Stadtgebiet gebührenfrei Wahlplakate aufstellen. An jedem Standort ist ein Aufkleber gut sichtbar anzubringen.

Anträge können beim Liegenschaftsamt über das Online-Formular oder formlos (per E-Mail) gestellt werden. Die Aufkleber werden zusammen mit der Genehmigung verschickt oder können beim Liegenschaftsamt persönlich abgeholt werden.

Bitte beachten:

Die Hotline für Sondernutzungen und Veranstaltungen (Telefon 0911/231 – 7500) ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Grundsätzlich müssen für die Genehmigung Gebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben werden. Diese sind im Sondernutzungsgebührenverzeichnis aufgelistet.

Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Hinweis - Bitte beachten © Online-Büro / Stadt Nürnberg

Unerlaubte Sondernutzungen

Bestimmte Nutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht genehmigungsfähig. Wenn Sie diese Sondernutzungen trotzdem ohne Genehmigung ausüben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/unerlaubtesondernutzungen.html>

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen und Veranstaltungen

Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Hotline

09 11 / 2 31 - 75 00<tel:09112317500>09 11 / 2 31 - 75 01<tel:09112317501>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=47648>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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