Straßenmusik/-kunst
Straßenmusiker und Straßenkünstler erhalten grundsätzlich sofort eine Genehmigung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Es werden allerdings täglich nur maximal fünf Genehmigungen für Straßenmusik an Einzelmusiker bzw. Musikergruppen (höchstens fünf Personen) und fünf Genehmigungen für Straßenkünstler erteilt.
Musiker dürfen keine elektroakustische Verstärkeranlagen verwenden. Der Verkauf von Tonträgern ist nur mit gesonderter Genehmigung zulässig. Der jeweilige Standplatz ist spätestens nach 30 Minuten zu wechseln. Dabei ist vom bisherigen Standort eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten. Der gleiche Standort darf nicht zweimal am Tag bespielt werden. Mit der Genehmigung für Straßenmusik ist keine Erlaubnis für sonstige Nutzungen im öffentlichen Verkehrsraum verbunden.
Die Gebühren betragen 10,00 Euro für den ersten beantragten Tag und 40,00 Euro für eine Woche. Falls Tonträger verkauft werden sollen, beträgt die tägliche Gebühr hierfür zusätzlich 10,00 Euro.
Für Straßenmusik werden Reservierungen für maximal sieben aufeinanderfolgende Tage angenommen, bei Abholung der Genehmigung kann je nach Verfügbarkeit eine weitere Reservierung erfolgen. Die Genehmigungen für reservierte Termine müssen bis spätestens 11 Uhr am ersten Tag der Reservierung abgeholt werden. Danach werden sie bei Nachfrage an andere Künstler freigegeben.
Reservierungen für die Zeit des Christkindlesmarktes werden ab Oktober des jeweiligen Jahres für eine Dauer von höchstens sieben Tagen angenommen.
Sie können telefonisch, über das Kontaktformular oder bei persönlicher Vorsprache erfragen, welche Termine für Straßenmusik und Straßenkunst noch verfügbar sind.
Die Genehmigungen können ausschließlich persönlich im Liegenschaftsamt abgeholt werden. Dabei müssen Sie sich ausweisen und die Gebühr bar bezahlen.
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-75 00
Telefax 09 11 / 2 31-75 01
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