
Straßenmusiker und Straßenkünstler erhalten grundsätzlich sofort eine Genehmigung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Es werden allerdings täglich nur maximal fünf Genehmigungen für Straßenmusik an Einzelmusiker bzw. Musikergruppen (höchstens fünf Personen) und fünf Genehmigungen für Straßenkünstler erteilt.
