Langfristige/Dauerhafte Sondernutzungen können nur genehmigt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Durch die Sondernutzung darf die öffentliche Reinlichkeit und die Feuersicherheit nicht gefährdet werden.
Zusammen mit dem Antrag ist die Gewerbeanmeldung sowie ein amtlicher Lageplan (Maßstab z.B. 1:100 oder 1:1000) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Genehmigungsverfahren (ab Antragstellung bis zur Erteilung der Genehmigung) bis zu 5 Wochen dauern kann. Die Prüfung des Antrags kann nur nach Einreichung vollständiger und aussagekräftiger Unterlagen erfolgen.