Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt


Pflanztröge / Fahrradständer

Baumkübel, Topfpflanzen, Blumentröge, Fahrradständer etc. werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Im Bereich des Fahrverkehrs sind derartige Nutzungen nicht möglich.

In der Innenstadt werden Fahrradständer nicht genehmigt.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 75 00<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=47648>
Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag von 8:30 - 15:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

  • Ansprechpartner<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/ansprechpartnerla4.html>