Ankauf/ Verkauf

Ankauf und Verkauf von Grundstücken

Ankauf von Grundstücken
Das Liegenschaftsamt erwirbt Grundstücke, die die Stadt Nürnberg selbst für die Realisierung ihrer Planungen benötigt (z. B. Grundstücke für Kindergärten, Schulen, Grünanlagen, Straßen usw.).

Die Stadt erwirbt aber auch Grundstücke, die später wieder als Wohn- oder Gewerbestandorte eingesetzt, also verkauft werden können.

Verkauf von Grundstücken
Förderung der Wirtschaft und des Wohnungsbaus sind wichtige Ziele der Stadtpolitik, zu deren Erreichung die Stadt Nürnberg Grundstücke für Wohnungsbau und Gewerbe und in Citylagen zur Verfügung stellt.

Im Immobilienportfolio der Stadt Nürnberg befinden sich aber auch Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser und Sonderimmobilien, die für die eigenen Zwecke der Stadt Nürnberg nicht mehr benötigt werden und deshalb verkauft werden können.

Nach dem Ausbau von Straßen, Wegen, öffentlichen Grünflächen usw. verbleiben immer wieder Restflächen/Arrondierungsflächen, die wieder verkauft werden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Immobilienmanagement.

Hinweise zu Grundstücksgeschäften

Die Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Aus den Informationen können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Die Stadt verkauft in aller Regel ohne Einschaltung von Maklern direkt.

Grundstücksgeschäfte müssen nach den Vorschriften der Bayer. Gemeindeordnung vom Stadtrat genehmigt werden. Alle Verhandlungen erfolgen deshalb unter dem Vorbehalt dieser Genehmigung.

Auf Wunsch übermitteln wir ggf. noch ausführlichere Exposés und stehen zu weiteren Auskünften schriftlich, per Fax oder E-Mail zur Verfügung.

Außerdem besteht ständig Bedarf an landwirtschaftlichen Grundstücken, die bei Verhandlungen mit Landwirten als Tauschflächen eingesetzt werden können. Deshalb sind wir ganz besonders an Angeboten aus dem landwirtschaftlichen Bereich interessiert.

Auch für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden stets Grundstücke benötigt, die für eine ökologische Aufwertung entsprechend dem Landschaftsrahmenplan geeignet sind.

Bitte setzen Sie sich mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls unsere Maklerbedingungen.


Weitere Auskünfte erhalten Sie:

Liegenschaftsamt

Abteilung Immobilienmanagement

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-57 24

Telefax 09 11 / 2 31-57 43

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung


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