
Unbebaute Grundstücke, Gebäude und Räume der Stadt und die von ihr verwalteten Stiftungen werden auch für gewerbliche Nutzungen vermietet/verpachtet. Zuständig sind dafür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Immobilienverwaltung.
Unbebaute Grundstücke, Gebäude und Räume der Stadt und die von ihr verwalteten Stiftungen werden auch für gewerbliche Nutzungen vermietet/verpachtet. Zuständig sind dafür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Immobilienverwaltung.