Verkaufs- und Imbissstände

Verkaufsstände innerhalb und außerhalb der Altstadt

Die gesamte Nürnberger Altstadt steht als Ensemble unter einem besonderen Schutz des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Die Aufstellung eines Verkaufsstandes ist daher zuerst von der Bauordnungsbehörde denkmalschutzrechtlich und bauordnungsrechtlich zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird auch die Wirkung des Verkaufsstandes auf Stadtgestaltung geprüft.
Schon jetzt werden häufig Klagen über eine Übernutzung des öffentlichen Raums durch Sondernutzung geführt. Die Stadt Nürnberg hat sich daher entschieden in der Altstadt grundsätzlich keine zusätzlichen dauerhaften Verkaufsstände zuzulassen, um auch freie Plätze für den Aufenthalt oder auch für Aktivitäten bei Veranstaltungen zu sichern.
Außerhalb der Nürnberger Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden. Bitte beachten Sie aber auch hier, dass bereits eine große Zahl von Standorten auf Grund von Anträgen bereits früher geprüft wurde. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in sicherheitstechnischer Hinsicht, aber auch aus Gründen der Stadtgestaltung wurden bereits folgende Standorte negativ beurteilt:

  • Mittelinseln am Plärrer und am Hauptbahnhof
  • den Bereich um das Einkaufszentrum Langwasser
  • Bereich des Volksparkes Dutzendteich
  • um Verkehrsknotenpunkte wie Röthenbach, Gustav-Adolf-Straße und Maximilianstraße

Sofern Sie an anderen Standorten die Möglichkeit für Verkaufsstände prüfen lassen möchten, werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

  • Angabe der genauen Bemaßung und die Art der Gestaltung (idealerweise anhand von Prospekt-/Fotomaterial)
  • Art der Strom- und Wasserversorgung
  • Konzept über die Abwasserentsorgung
  • Nachweis einer Personaltoilette und
  • genaue Angabe des geplanten Aufstellortes wiederum idealerweise anhand von Fotomaterial)

Weitere Unterlagen werden im Einzelfall nachgefordert.


Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 75 00

Telefax 0911 / 231 - 75 01

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