Veranstaltungen / Straßenmusik
Informationen zu untersagten Veranstaltungen (Coronavirus):
Der bayerische Ministerpräsident hat am 16. März 2020 den Katastrophenfall für Bayern erklärt. In Bayern dürfen ab 17. März 2020 keine Veranstaltungen durchgeführt werden!
- Informationen der Bayerischen Staatsregierung bezüglich des Coronavirus<https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/>
- Informationen des StMGP bezüglich des Coronavirus<https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/>
- Informationen der Stadt Nürnberg bezüglich des Coronavirus<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/coronavirus.html>

2. August 2008 Einmalig in Deutschland und über Stadtgrenzen hinaus bekannt: das Bardentreffen. An 3 Tagen locken Liedermacher und Interpreten unterschiedlichster Musikrichtungen unzählige Menschen auf Straßen und Plätze der Altstadt zum kostenlosen Musik-Marathon.

Nuernberg, 29 Juni 2008: Start zum 5. Lauf der Deutschen Tourenwagen Meisterschaft DTM auf dem Norisring in Nuernberg

Nuernberg, 12. Dezember 2005 (CTZ- Nuernberg)
Veranstaltungen können genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
Die Fläche ist für die Veranstaltung geeignet,
es besteht ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung,
Hauptverkehrsstraßen und öffentlicher Nahverkehr werden nicht beeinträchtigt,
durch die Veranstaltung oder die Häufung von Veranstaltungen darf das Stadtbild nicht leiden.
Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Genehmigungen werden für folgende und ähnliche Veranstaltungsarten benötigt:
- Stadtteilfeste, Bürgerfeste und Gemeindefeste
- Rahmenprogramm bei Sport- und Rennveranstaltungen
- Open-Air-Konzerte, Filmaufführungen, öffentliche TV-Übertragungen wie „public viewing“
- Ballonstarts, Start und Ziel von Vergnügungsfahrten
- Freiluftgottesdienste
- Umzüge (z.B. Laternenumzüge) in Grünanlagen
- Adventsmärkte
Für private Veranstaltungen erteilt die Stadt Nürnberg im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Genehmigungen.
Kontakt:
Liegenschaftsamt
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Hotline
Telefon: 09 11 / 2 31-75 00
Telefax: 09 11 / 2 31-75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpartner
für den Bereich innerhalb der Altstadt
Telefon: 09 11 / 2 31-24 35
Telefax: 09 11 / 2 31-75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Ansprechpartner
für den Bereich außerhalb der Altstadt
Telefon: 09 11 / 2 31-85 73
Telefax: 09 11 / 2 31-75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Ansprechpartner
für den Bereich Volksfestplatz/Dutzendteich
Telefon: 09 11 / 2 31-83 50
Telefax: 09 11 / 2 31-26 28
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
- Ablauf und Hinweise<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/allgemeinehinweise.html>