Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt


Veranstaltungen / Straßenmusik

Neue Öffnungszeiten im Dienstleistungszentrum Sondernutzungen und Veranstaltungen:

Ab Dienstag, 07.04.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Dienstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Für allgemeine Anfragen steht Ihnen die Telefonnummer 0911 / 231 – 7500 täglich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

  1. Das Bardentreffen

    Einmalig in Deutschland und überaus bekannt: 3 Tage locken Liedermacher und Interpreten unterschiedlichster Musikrichtungen Menschen in die Altstadt.

    Bardentreffen, Bild © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg
  2. Norisringrennen

    Start zum 5. Lauf der Deutschen Tourenwagen Meisterschaft DTM auf dem Norisring in Nürnberg.

    Norisringrennen, Bild © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg
  3. Das traditionelle Fischerstechen auf der Pegnitz.

    Das traditionelle Fischerstechen auf der Pegnitz, Bild © CTZ- Nuernberg

Veranstaltungen können genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • die Fläche ist für die Veranstaltung geeignet
  • es besteht ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung
  • Hauptverkehrsstraßen und öffentlicher Nahverkehr werden nicht beeinträchtigt
  • durch die Veranstaltung oder die Häufung von Veranstaltungen darf das Stadtbild nicht leiden

Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.

Genehmigungen werden für folgende und ähnliche Veranstaltungsarten benötigt:

  • Stadtteilfeste, Bürgerfeste und Gemeindefeste
  • Rahmenprogramm bei Sport- und Rennveranstaltungen
  • Open-Air-Konzerte, Filmaufführungen, öffentliche TV-Übertragungen wie „Public Viewing“
  • Ballonstarts, Start und Ziel von Vergnügungsfahrten
  • Freiluftgottesdienste
  • Umzüge (z.B. Laternenumzüge) in Grünanlagen
  • Adventsmärkte

Für private Veranstaltungen erteilt die Stadt Nürnberg im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Genehmigungen.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
Hotline09 11 / 2 31-75 00 oder Ansprechpartner<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Mehr zum Thema

  • Ablauf und Hinweise<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/allgemeinehinweise.html>