Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Genehmigungen werden für folgende und ähnliche Veranstaltungsarten benötigt:
Veranstaltungen können genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- die Fläche ist für die Veranstaltung geeignet
- es besteht ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung
- Hauptverkehrsstraßen und öffentlicher Nahverkehr werden nicht beeinträchtigt
- durch die Veranstaltung oder die Häufung von Veranstaltungen darf das Stadtbild nicht leiden
- Stadtteilfeste, Bürgerfeste und Gemeindefeste
- Rahmenprogramm bei Sport- und Rennveranstaltungen
- Open-Air-Konzerte, Filmaufführungen, öffentliche TV-Übertragungen wie „Public Viewing“
- Ballonstarts, Start und Ziel von Vergnügungsfahrten
- Freiluftgottesdienste
- Umzüge (z.B. Laternenumzüge) in Grünanlagen
- Adventsmärkte
Für private Veranstaltungen erteilt die Stadt Nürnberg im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Genehmigungen.
Kontakt:
Liegenschaftsamt
Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>09 11 / 2 31-75 00 oder Ansprechpartner<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>



