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Alkoholverbotszone Hauptbahnhof und Aufseßplatz

Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt seit 2017 eine Alkoholverbotszone. Sie wurde mehrfach angepasst und musste 2024 – wie alle kommunalen Verordnungen im Vierjahresrhythmus – erneut beschlossen werden. Das Verbot bleibt damit durchgehend in Kraft.

Warum die Zone notwendig ist

Städte dürfen den Konsum und das Mitführen von Alkohol an bestimmten Orten untersagen, wenn dort regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum auftreten. Ein Alkoholverbot soll Konflikte mindern, die öffentliche Ordnung sichern und Anwohnerinnen und Anwohner vor Belästigungen schützen.

Am Hauptbahnhof und in der Königstorpassage zeigt sich dieser Bedarf deutlich. Das Gebiet ist einer der am stärksten genutzten Orte Nürnbergs: Täglich passieren tausende Reisende, Pendler und Passanten die unterirdischen Wege und Passagen. Diese Bereiche gehören nicht zum Hausrecht der Deutschen Bahn, sondern sind öffentliche Verkehrsflächen – damit gelten hier städtische Regelungen.

Gleichzeitig zieht der Ort sehr unterschiedliche Gruppen an, darunter wohnungslose Menschen, Jugendliche sowie Alkohol- und Drogenkonsumierende, vor allem vor der Osthalle. Immer wieder kommt es zu Störungen und Straftaten. Landes- und Bundespolizei sehen das Alkoholverbot daher weiterhin als wirksames Mittel zur Verbesserung der Lage. Die Deutsche Bahn unterstützt dies, denn auch ihre Hausordnung untersagt Alkoholkonsum im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Erweiterung auf den Aufseßplatz

Der Stadtrat hat am 10. Dezember 2025 beschlossen, das Alkoholkonsum- und Mitführverbot auf den Aufseßplatz auszuweiten. Auch dort besteht seit längerer Zeit ein erhöhter Handlungsbedarf.

Da sich die Verbotszone am Hauptbahnhof als fester Bestandteil eines breiten Maßnahmenpakets bewährt hat – bestehend aus Prävention, sozialer Unterstützung und Polizeipräsenz –, soll sie nun gezielt auf den Aufseßplatz übertragen werden. Ziel ist es, die Sicherheitslage zu verbessern und das Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken, die diesen zentralen Platz täglich nutzen.

Geltungsbereich der Alkoholverbotszone

Karte mit der rot markierten Alkoholverbotszone um den Nürnberger Hauptbahnhof., Bild © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg
Karte mit der rot markierten Alkoholverbotszone auf dem Aufseßplatz., Bild © Ordnungsamt / Stadt Nürnberg

Die Alkoholverbotszone gilt auf folgenden öffentlichen Flächen:

  • Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße
  • Zentraler Omnibusbahnhof
  • Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer
  • unterirdische öffentliche Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage)
  • Aufseßplatz

Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus der der Verordnung im Amtsblatt beigefügten Karte des Ordnungsamts. Maßgebend ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zugänge zu den oberirdischen öffentlichen Flächen, insbesondere Treppen, Rampen und die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes. Ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.

Karten Alkoholverbotszone

Hier können Sie die Karten zur Alkoholverbotszone um den Hauptbahnhof und auf dem Aufseßplatz in hoher Auflösung als PDF-Datei herunterladen.

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Aktualisiert am 11.12.2025, 09:12 Uhr